Brutto Netto Rechner 2026
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Unser Brutto-Netto-Rechner 2026 zeigt Ihnen präzise, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie Ihre Steuerklasse sowie Ihr Bundesland aus.
Die Berechnungen basieren auf den aktuellen Steuertabellen und Sozialversicherungsbeiträgen für 2026 und berücksichtigen den erhöhten Grundfreibetrag von 12.348 EUR sowie die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen.
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Wichtige Begriffe erklärt
Grundfreibetrag 2026
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt und das Existenzminimum sichert. Für 2026 wurde der Grundfreibetrag auf 12.348 EUR angehoben. Das bedeutet, dass die ersten 12.348 EUR Ihres Jahreseinkommens vollständig steuerfrei sind. Erst für das darüber hinausgehende Einkommen wird Einkommensteuer fällig.
Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 EUR sind die ersten 12.348 EUR steuerfrei. Nur die verbleibenden 17.652 EUR unterliegen der Einkommensteuer. Für Ehepaare verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 EUR.
Kinderfreibetrag 2026
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 EUR pro Kind (4.878 EUR je Elternteil). Dieser setzt sich aus dem sächlichen Kinderfreibetrag von 6.828 EUR und dem BEA-Freibetrag von 2.928 EUR zusammen.
Wichtig: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld (2026: 250 EUR pro Kind monatlich) günstiger ist.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst vier Säulen: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte.
Rentenversicherung
Gesamt: 18,6% | Ihr Anteil: 9,3%
Krankenversicherung
Gesamt: 14,6% + Zusatz | Ihr Anteil: ~8,75%
Pflegeversicherung
Gesamt: 3,6% | Ihr Anteil: 1,8%
Arbeitslosenversicherung
Gesamt: 2,6% | Ihr Anteil: 1,3%
Steuerklassen in Deutschland
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Anzahl der Arbeitsverhältnisse richten.
Steuerklasse 1
Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer
Steuerklasse 2
Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag
Steuerklasse 3
Verheiratete, wenn Partner Steuerklasse 5 hat
Steuerklasse 4
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
Steuerklasse 5
Verheiratete, wenn Partner Steuerklasse 3 hat
Steuerklasse 6
Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026: 8.450 EUR/Monat (einheitlich).
Was bedeutet das? Einkommen über der Grenze ist beitragsfrei. Für die Krankenversicherung gilt eine separate Grenze (2026: 5.812,50 EUR/Monat).
