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Mindestlohn 2026: Was sich für Arbeitnehmer ändert

Von gehaltly.de Redaktion|Veröffentlicht: 10. Februar 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,95 Euro brutto pro Stunde. Das betrifft Millionen Arbeitnehmer in Deutschland — insbesondere im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor. In diesem Artikel erklären wir die Auswirkungen auf Minijob-Grenze, Midijob und das Nettogehalt bei Vollzeit. Aktuelle Informationen veröffentlicht die Bundesregierung.

Mindestlohn 2026: 13,95 Euro pro Stunde

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,95 Euro brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission, die aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft besteht, hat die Erhöhung beschlossen. Sie orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung.

Auf einen Blick: Mindestlohn 2026

  • Stundenlohn: 13,95 Euro brutto
  • Monatlich (40h/Woche): ca. 2.416 Euro brutto
  • Jährlich (40h/Woche): ca. 28.992 Euro brutto

Historische Entwicklung des Mindestlohns

JahrMindestlohn (Euro/Stunde)Veränderung
20158,50 €Einführung
20178,84 €+0,34 €
20199,19 €+0,35 €
20219,60 €+0,41 €
Okt. 202212,00 €+2,40 € (Sonderanpassung)
202412,41 €+0,41 €
202512,82 €+0,41 €
202613,95 €+1,13 €

Auswirkung auf die Minijob-Grenze

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet: Mindestlohn x 40 Stunden x 13 Wochen / 12 Monate. Daraus ergibt sich 2026 eine Minijob-Grenze von 556 Euro/Monat.

Bei einem Mindestlohn von 13,95 Euro ergeben sich maximal ca. 39,9 Arbeitsstunden pro Monat im Minijob (556 / 13,95 = 39,86). Das entspricht ungefähr 10 Stunden pro Woche. Wer mehr arbeiten möchte, rutscht in den Midijob-Bereich. Mehr Informationen finden Sie in unserem Lexikon-Eintrag zum Minijob.

Midijob: Übergangsbereich 556,01 – 2.000 Euro

Wer zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdient, befindet sich im sogenannten Übergangsbereich (Midijob). Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen progressiv bis auf den vollen Satz anwachsen. Der Arbeitgeber zahlt von Beginn an den vollen Beitrag.

Brutto-Netto bei Mindestlohn (Vollzeit 40h)

Beispielrechnung: Mindestlohn Vollzeit, Steuerklasse 1, keine Kinder, Bayern

  • Bruttogehalt: ca. 2.416 Euro/Monat
  • Sozialversicherung (AN-Anteil): ca. 500 Euro
  • Lohnsteuer: ca. 200 Euro
  • Nettogehalt: ca. 1.700 Euro/Monat

Das entspricht einer Netto-Quote von etwa 70% des Bruttogehalts. Berechnen Sie Ihren individuellen Nettolohn mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für alle Beschäftigungsverhältnisse. Folgende Gruppen sind ausgenommen:

  • Auszubildende: Für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung (2026: 682 Euro im 1. Jahr)
  • Langzeitarbeitslose: In den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung kann der Arbeitgeber unter dem Mindestlohn zahlen
  • Pflichtpraktikanten: Praktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Freiwillige Praktikanten: Bei Praktika unter 3 Monaten Dauer
  • Jugendliche unter 18: Ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Mindestlohn-Kontrolle und Durchsetzung

Für die Kontrolle des Mindestlohns ist der Zoll zuständig, genauer die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Bei Verstößen drohen Arbeitgebern Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Arbeitnehmer haben zudem einen individuellen Nachzahlungsanspruch auf den Differenzbetrag zum Mindestlohn.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten von Minijobbern und Beschäftigten in bestimmten Branchen (z.B. Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung) aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

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Häufig gestellte Fragen