Steuern sparen 2026: Was sich ändert
Jedes Jahr ändern sich in Deutschland zahlreiche Steuerregeln. 2026 bringt einige spürbare Entlastungen: Der Grundfreibetrag steigt deutlich, der Kinderfreibetrag wird angehoben, und diverse Pauschalen bleiben auf attraktivem Niveau. Hier erfahren Sie alle wichtigen Änderungen – und wie Sie davon profitieren.
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
Die wichtigste Änderung 2026: Der Grundfreibetrag steigt von 11.694 € (2025) auf 12.348 €. Das bedeutet: Auf die ersten 12.348 € Ihres zu versteuernden Einkommens zahlen Sie keine Einkommensteuer. Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer ergibt sich dadurch eine jährliche Entlastung von ca. 100–200 €.
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Die Anhebung gleicht die gestiegenen Lebenshaltungskosten aus und ist verfassungsrechtlich geboten.
Kinderfreibetrag: 9.756 € pro Kind
Familien profitieren 2026 vom erhöhten Kinderfreibetrag. Der Gesamtbetrag für beide Elternteile beträgt 9.756 € pro Kind (4.878 € je Elternteil). Dieser setzt sich zusammen aus:
- Sächlicher Kinderfreibetrag: 6.828 € (3.414 € x 2)
- BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung): 2.928 € (1.464 € x 2)
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist (Günstigerprüfung).
Pendlerpauschale: 0,38 € ab dem 21. Kilometer
Für Pendler gilt 2026 weiterhin die erhöhte Pendlerpauschale: Für die ersten 20 Kilometer beträgt sie 0,30 € pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Bei 30 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergibt sich:
Rechenbeispiel Pendlerpauschale:
- Erste 20 km: 20 x 0,30 € x 220 Tage = 1.320 €
- Km 21–30: 10 x 0,38 € x 220 Tage = 836 €
- Gesamt: 2.156 € als Werbungskosten absetzbar
Nutzen Sie unseren Pendlerpauschale-Rechner für Ihre individuelle Berechnung.
Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €
Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage). Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Die Pauschale kann zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend gemacht werden, wenn die tatsächlichen Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen.
Betriebliche Altersvorsorge: Bis 302 €/Monat steuerfrei
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bleibt 2026 ein attraktives Steuersparmodell. Bis zu 302 € monatlich (3.624 €/Jahr, entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) können steuerfrei eingezahlt werden. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 4 % der BBG (4.056 €/Jahr).
Sachbezüge: 50 €/Monat steuerfrei
Arbeitgeber können Ihnen monatlich Sachbezüge im Wert von bis zu 50 € steuerfrei gewähren – etwa in Form von Gutscheinen, Tankkarten oder Prepaid-Kreditkarten. Das sind 600 € pro Jahr, die komplett netto ankommen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 weiterhin 1.230 €. Er wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Liegen Ihre tatsächlichen Werbungskosten darüber, lohnt sich die Einzelauflistung in der Steuererklärung.
Daneben können Sie Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden und Beiträge zur Altersvorsorge absetzen. Die Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Lohnsteuer je nach Bundesland) ist als Sonderausgabe voll abzugsfähig.
Tipp: Kombinieren Sie mehrere Steuerspar-Strategien
Pendlerpauschale + Homeoffice-Pauschale + bAV + Sachbezüge können zusammen mehrere Tausend Euro Steuern sparen. Prüfen Sie, welche Möglichkeiten Ihr Arbeitgeber anbietet.
Weiterführende Informationen
Offizielle Informationen zu den Steueränderungen 2026 finden Sie beim Bundesfinanzministerium. Für individuelle Berechnungen nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner 2026.
Weitere Tipps finden Sie in unseren Ratgebern:
