Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es gibt in Deutschland grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, allerdings wird sie in der Praxis häufig im Rahmen von Aufhebungsverträgen, Sozialplänen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart. Die rechtliche Grundlage findet sich unter anderem im Einkommensteuergesetz (EStG).
Berechnung der Abfindung: Die Faustformel
In der Praxis hat sich eine Faustformel für die Berechnung der Abfindungshöhe etabliert:
- 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 € und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich eine Regelabfindung von 0,5 × 4.000 € × 10 = 20.000 €. Diese Formel dient als Orientierung, die tatsächliche Höhe hängt von der Verhandlungsposition, der Unternehmensgröße und den Kündigungsgründen ab. In manchen Fällen, etwa bei betriebsbedingter Kündigung nach §1a KSchG, wird genau diese Formel angesetzt.
Steuern auf die Abfindung
Die Abfindung unterliegt in voller Höhe der Einkommensteuer. Sie ist jedoch sozialversicherungsfrei, d.h. es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Da die Abfindung zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet wird, kann sie zu einer erheblichen Steuerlast führen, da sie den persönlichen Steuersatz in die Höhe treibt.
Die Fünftelregelung nach §34 EStG
Um die steuerliche Belastung einer Abfindung abzumildern, gibt es die sogenannte Fünftelregelung (§34 EStG). Dabei wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, sodass die Steuerprogression abgeschwächt wird. Die Berechnung funktioniert wie folgt:
- Zunächst wird die Steuer auf das reguläre Einkommen ohne Abfindung berechnet.
- Dann wird die Steuer auf das reguläre Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung berechnet.
- Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen wird mit fünf multipliziert.
- Dieses Ergebnis ist die Steuer auf die gesamte Abfindung.
Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, sondern muss über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Abfindung und Arbeitslosengeld (ALG-Sperrzeit)
Wer einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterzeichnet, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit wertet dies als freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes. Um die Sperrzeit zu vermeiden, sollte der Aufhebungsvertrag eine drohende betriebsbedingte Kündigung dokumentieren und die ordentliche Kündigungsfrist einhalten.
Zudem kann eine hohe Abfindung dazu führen, dass das ALG I erst nach einer Ruhezeit gezahlt wird, wenn die ordentliche Kündigungsfrist durch die Abfindungszahlung verkürzt wurde.
Tipps zur Abfindungsverhandlung
- Lassen Sie den Aufhebungsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
- Prüfen Sie die Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld vor Unterzeichnung.
- Verhandeln Sie einen Auszahlungszeitpunkt im Folgejahr, wenn Ihr reguläres Einkommen dann niedriger ist.
- Nutzen Sie die Fünftelregelung über die Steuererklärung.
- Beachten Sie: Abfindungen über 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr sind in der Praxis verhandelbar.
Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
