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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die im Fall der Arbeitslosigkeit finanziell absichert.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist die Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland, geregelt im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet und sichert Arbeitnehmer im Fall der Arbeitslosigkeit finanziell ab. Bei Verlust des Arbeitsplatzes haben Versicherte Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2026

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026:

  • 2,6% des Bruttoeinkommens
  • Aufteilung: 1,3% Arbeitgeber + 1,3% Arbeitnehmer
  • Der Beitrag wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt
  • Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 € pro Jahr (8.450 € pro Monat) — seit 2025 bundesweit einheitlich

Beispielrechnung Arbeitslosenversicherung

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 €:

  • Gesamtbeitrag: 3.500 € × 2,6% = 91 €
  • Arbeitgeberanteil: 3.500 € × 1,3% = 45,50 €
  • Arbeitnehmeranteil: 3.500 € × 1,3% = 45,50 €

Bei einem höheren Gehalt von 6.000 €:

  • Gesamtbeitrag: 6.000 € × 2,6% = 156 €
  • Arbeitgeberanteil: 6.000 € × 1,3% = 78 €
  • Arbeitnehmeranteil: 6.000 € × 1,3% = 78 €

Berechnung des Arbeitslosengelds I

Das Arbeitslosengeld I berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate:

  • 60% des pauschalierten Nettoentgelts für Kinderlose
  • 67% des pauschalierten Nettoentgelts für Personen mit mindestens einem Kind

Beispiel für Kinderlosen mit 3.000 € Brutto:

  • Pauschaliertes Nettoentgelt: ca. 1.800 € (nach Abzug pauschaler Abgaben)
  • Arbeitslosengeld: 1.800 € × 60% = 1.080 € pro Monat

Beispiel für Person mit Kind und 3.000 € Brutto:

  • Pauschaliertes Nettoentgelt: ca. 1.800 €
  • Arbeitslosengeld: 1.800 € × 67% = 1.206 € pro Monat

Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Lebensalter:

  • 12 Monate Beschäftigung: 6 Monate Arbeitslosengeld
  • 16 Monate Beschäftigung: 8 Monate Arbeitslosengeld
  • 24 Monate Beschäftigung: 12 Monate Arbeitslosengeld
  • Ab 50 Jahren und 30 Monate Beschäftigung: 15 Monate
  • Ab 55 Jahren und 36 Monate Beschäftigung: 18 Monate
  • Ab 58 Jahren und 48 Monate Beschäftigung: 24 Monate

Wer ist von der Versicherungspflicht befreit?

Bestimmte Personengruppen sind nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung:

  • Beamte: Sie haben ein besonderes Dienstverhältnis und können nicht arbeitslos werden
  • Selbstständige: Können sich freiwillig versichern (Versicherungspflicht auf Antrag)
  • Minijobber: Geringfügig Beschäftigte bis 556 € sind versicherungsfrei
  • Rentner: Personen, die eine Vollrente wegen Alters beziehen
  • Geschäftsführer: Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50% Gesellschaftsanteilen

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I

Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind arbeitslos oder stehen kurz vor der Arbeitslosigkeit
  • Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet
  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit: Mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten
  • Sie sind bereit und in der Lage, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten
  • Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung

Arbeitslosengeld I vs. Bürgergeld (ehemals ALG II)

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld I: Versicherungsleistung, hängt vom vorherigen Einkommen ab, keine Bedürftigkeitsprüfung
  • Bürgergeld: Steuerfinanzierte Grundsicherung, einheitlicher Regelsatz, Bedürftigkeitsprüfung erforderlich

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen