Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Einkommen darüber bleibt unberücksichtigt.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Es gibt unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für verschiedene Versicherungszweige. Die aktuellen Werte werden jährlich durch die Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Seit 2025 gilt für die Renten- und Arbeitslosenversicherung eine einheitliche BBG für ganz Deutschland.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026 im Überblick
Für das Jahr 2026 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
- Kranken- und Pflegeversicherung (bundesweit):
- 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat)
- Gilt einheitlich für ganz Deutschland
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (bundesweit einheitlich):
- 101.400 € pro Jahr (8.450 € pro Monat)
- Seit 2025 einheitlich für ganz Deutschland (keine Ost/West-Unterscheidung mehr)
Vereinheitlichung der BBG Ost und West
Seit 2025 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen West und Ost bei der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- Nach der Wiedervereinigung gab es historisch unterschiedliche Lohnniveaus und daher unterschiedliche BBGs
- Die Angleichung wurde schrittweise vollzogen und ist seit 2025 abgeschlossen
- Seit 2025 gilt eine einheitliche BBG von 101.400 € pro Jahr (8.450 € pro Monat) für ganz Deutschland
- Die BBG für die Kranken- und Pflegeversicherung war bereits zuvor bundesweit einheitlich
Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze konkret für Sie?
- Einkommen bis zur BBG: Volle Beiträge zur Sozialversicherung
- Einkommen über der BBG: Keine zusätzlichen Beiträge mehr
- Die Beiträge werden "gedeckelt" - es gibt einen Maximalbeitrag
- Auch die späteren Leistungen (z.B. Rente) orientieren sich an der BBG
Maximale Beiträge 2026
Bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze zahlen Sie folgende maximale Beiträge:
Krankenversicherung (69.750 € / Jahr):
- Beitragssatz: 14,6% + durchschnittlich 2,9% Zusatzbeitrag = 17,5%
- Maximaler Gesamtbeitrag: 5.812,50 € × 17,5% = 1.017,19 € pro Monat
- Arbeitgeberanteil: ca. 509 € pro Monat
- Arbeitnehmeranteil: ca. 509 € pro Monat
Pflegeversicherung (69.750 € / Jahr):
- Beitragssatz: 3,6% (zzgl. 0,6% für Kinderlose)
- Maximaler Beitrag kinderlos: 5.812,50 € × 4,2% = 244,13 € pro Monat
- Maximaler Beitrag mit Kindern: 5.812,50 € × 3,6% = 209,25 € pro Monat (abzgl. Kinderrabatt)
Rentenversicherung (101.400 € / Jahr):
- Beitragssatz: 18,6%
- Maximaler Gesamtbeitrag: 8.450 € × 18,6% = 1.571,70 € pro Monat
- Arbeitgeberanteil: 785,85 € pro Monat
- Arbeitnehmeranteil: 785,85 € pro Monat
Arbeitslosenversicherung (101.400 € / Jahr):
- Beitragssatz: 2,6%
- Maximaler Gesamtbeitrag: 8.450 € × 2,6% = 219,70 € pro Monat
- Arbeitgeberanteil: 109,85 € pro Monat
- Arbeitnehmeranteil: 109,85 € pro Monat
Beispielrechnung: Einkommen über der BBG
Beispiel: Bruttojahresgehalt 120.000 €
- Krankenversicherung: Berechnet nur bis 69.750 € (max. 1.017,19 €/Monat)
- Pflegeversicherung: Berechnet nur bis 69.750 € (max. 244,13 €/Monat kinderlos)
- Rentenversicherung: Berechnet nur bis 101.400 € (max. 1.571,70 €/Monat)
- Arbeitslosenversicherung: Berechnet nur bis 101.400 € (max. 219,70 €/Monat)
- Gesamt max. Sozialabgaben: ca. 3.053 € pro Monat
- Zusätzliches Einkommen (120.000 - 101.400 = 18.600 €): Keine Sozialabgaben mehr
Versicherungspflichtgrenze vs. Beitragsbemessungsgrenze
Wichtig: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze:
- Beitragsbemessungsgrenze (69.750 € / 101.400 €):
- Obergrenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
- Gilt für alle gesetzlich Versicherten
- Versicherungspflichtgrenze (77.400 € in 2026):
- Auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt
- Ab diesem Einkommen können Sie von der GKV in die PKV wechseln
- Nur relevant für die Krankenversicherung
Vorteile und Nachteile hoher Einkommen
Vorteile bei Einkommen über der BBG:
- Keine zusätzlichen Sozialabgaben auf Einkommen über der Grenze
- Effektiver Sozialabgabensatz sinkt prozentual
- Mehr Netto vom Brutto (allerdings steigt die Lohnsteuer weiter)
Nachteile bei Einkommen über der BBG:
- Rentenansprüche steigen nicht mehr über die BBG hinaus
- Arbeitslosengeld wird maximal aus der BBG berechnet
- Bei höherem Einkommen steigt der Grenzsteuersatz (bis 45%)
Jährliche Anpassung der BBG
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich angepasst:
- Anpassung erfolgt in der Regel zum 1. Januar
- Orientierung an der Lohnentwicklung des Vorjahres
- Veröffentlichung der neuen Werte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- In den letzten Jahren: Steigerung um ca. 3-4% pro Jahr
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