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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht Arbeitnehmern, steuer- und sozialversicherungsbegünstigt über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Zusatzrente aufbaut. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, d.h. sie können Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsbegünstigt in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Details zu den steuerlichen Regelungen bietet das Bundesfinanzministerium.

Entgeltumwandlung: Wie funktioniert sie?

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, der stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Da der Beitrag vom Bruttolohn abgezogen wird, sinken die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Dies führt zu einer staatlichen Förderung der Altersvorsorge.

Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € und einer Entgeltumwandlung von 250 € wird nur auf 3.250 € Lohnsteuer und Sozialversicherung berechnet. Der tatsächliche Nettoverlust beträgt je nach Steuerklasse nur etwa 125 - 150 €, während 250 € angespart werden.

Freibeträge 2026

Für 2026 gelten folgende Höchstgrenzen für die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung:

  • Steuerfrei: Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung = 8 % × 101.400 € = 8.112 € jährlich bzw. 676 € monatlich
  • Sozialversicherungsfrei: Bis zu 4 % der BBG RV = 4 % × 101.400 € = 4.056 € jährlich bzw. 338 € monatlich

In der Praxis nutzen viele Arbeitnehmer den sozialversicherungsfreien Rahmen von ca. 302 €/Monat (gerundeter Durchschnittswert) als Orientierung, da dieser steuer- und SV-frei ist.

Arbeitgeberzuschuss von 15 %

Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zu leisten, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Diese Pflicht gilt für alle Neuverträge und seit 2022 auch für Altverträge (vor 2019).

Beispiel: Bei einer monatlichen Entgeltumwandlung von 200 € muss der Arbeitgeber mindestens 30 € (15 %) als Zuschuss leisten, sodass insgesamt 230 € in die bAV fließen.

Die fünf Durchführungswege

Die betriebliche Altersvorsorge kann über verschiedene Wege umgesetzt werden:

  • Direktversicherung: Der häufigste Weg, eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer
  • Pensionskasse: Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung
  • Pensionsfonds: Ähnlich wie Pensionskasse, aber mit mehr Anlagefreiheit
  • Unterstützungskasse: Rechtlich selbstständig, keine Beitragsbegrenzung
  • Direktzusage (Pensionszusage): Arbeitgeber bildet Rückstellungen in der eigenen Bilanz

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Rentenphase voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Zudem fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Seit 2020 gibt es einen Freibetrag von 176,75 €/Monat (2026), unterhalb dessen keine KV-Beiträge auf Betriebsrenten erhoben werden.

Vor- und Nachteile der bAV

  • Vorteile: Steuer- und SV-Ersparnis in der Ansparphase, Arbeitgeberzuschuss, Insolvenzschutz (PSVaG), relativ sicherer Aufbau einer Zusatzrente
  • Nachteile: Volle Besteuerung bei Auszahlung, KV/PV-Beiträge auf die Betriebsrente, geringere gesetzliche Rente durch niedrigere SV-Beiträge, eingeschränkte Flexibilität

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen