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Bürgergeld

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland und hat 2023 das frühere Hartz IV abgelöst.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV") abgelöst. Es ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland und soll das Existenzminimum sichern. Das Bürgergeld wird vom Jobcenter ausgezahlt und umfasst neben dem Regelsatz auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Regelsätze 2026

Die Regelsätze des Bürgergelds werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten folgende monatliche Beträge:

  • Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende/Alleinerziehende): 563 €
  • Regelbedarfsstufe 2 (Paare, je Partner): 506 €
  • Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene in Einrichtungen): 451 €
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14-17 Jahre): 471 €
  • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder 6-13 Jahre): 390 €
  • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder 0-5 Jahre): 357 €

Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen, sofern sie angemessen sind.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die:

  • Zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter sind
  • Erwerbsfähig sind (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können)
  • Hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reichen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts)
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Nicht erwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld.

Vermögensfreibeträge und Karenzzeit

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs gilt eine Karenzzeit. Während dieser Zeit wird Vermögen bis zu 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft nicht angerechnet. Die Kosten der Unterkunft werden in angemessener Höhe vollständig übernommen.

Nach der Karenzzeit gilt ein allgemeiner Vermögensfreibetrag von 15.000 € pro Person. Selbst genutztes Wohneigentum (bis 140 m² bei Haus bzw. 130 m² bei Eigentumswohnung) wird nicht als Vermögen angerechnet.

Zuverdienst beim Bürgergeld

Bürgergeldempfänger dürfen hinzuverdienen. Die Freibeträge staffeln sich wie folgt:

  • 0 - 100 €: Grundfreibetrag, komplett anrechnungsfrei
  • 100 - 520 €: 20 % bleiben anrechnungsfrei
  • 520 - 1.000 €: 30 % bleiben anrechnungsfrei
  • 1.000 - 1.200 € (bzw. 1.500 € mit Kind): 10 % bleiben anrechnungsfrei

Einkommen über diesen Grenzen wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet.

Unterschied zum früheren Hartz IV

Das Bürgergeld unterscheidet sich von Hartz IV durch höhere Regelsätze, großzügigere Vermögensfreibeträge in der Karenzzeit, eine stärkere Fokussierung auf Weiterbildung und Qualifizierung sowie eine mildere Sanktionspraxis. Die Mitwirkungspflichten bestehen weiterhin, werden aber kooperativer umgesetzt.

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen