Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Verfahren, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren halbiert und zum günstigeren Splittingtarif besteuert wird.
Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Veranlagungsverfahren für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner halbiert, die Einkommensteuer auf die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Dies führt aufgrund der progressiven Steuertarife zu einem Steuervorteil, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Die Rechtsgrundlage findet sich in §32a Abs. 5 EStG.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Die Berechnung des Ehegattensplittings erfolgt in drei Schritten:
- Schritt 1: Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden addiert.
- Schritt 2: Die Summe wird durch zwei geteilt (gesplittet).
- Schritt 3: Auf dieses halbierte Einkommen wird der Einkommensteuertarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt.
Beispiel 2026: Partner A verdient 60.000 € und Partner B 20.000 € (zusammen 80.000 €). Beim Splitting wird die Steuer auf 40.000 € (= 80.000 ÷ 2) berechnet und verdoppelt. Da der Steuersatz bei 40.000 € deutlich niedriger ist als bei 60.000 €, ergibt sich ein Splittingvorteil.
Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?
Der Splittingvorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen der Ehepartner sind:
- Maximaler Vorteil: Wenn ein Partner das gesamte Einkommen erzielt und der andere kein Einkommen hat (Alleinverdiener-Ehe)
- Kein Vorteil: Wenn beide Partner exakt gleich viel verdienen
- Großer Vorteil: Bei Einkommensverhältnissen von z.B. 70:30 oder 80:20
Der maximale Splittingvorteil liegt 2026 bei ca. 20.000 € (bei sehr hohen Einkommen mit Alleinverdiener-Konstellation). Bei typischen Mittelschicht-Einkommen beträgt der Vorteil meist zwischen 1.000 € und 8.000 €.
Zusammenveranlagung vs. Einzelveranlagung
Ehepaare können zwischen zwei Veranlagungsformen wählen:
- Zusammenveranlagung (Splittingtarif): Gemeinsame Steuererklärung, Ehegattensplitting wird angewendet. In den meisten Fällen die günstigere Variante.
- Einzelveranlagung (Grundtarif): Getrennte Steuererklärungen, jeder Partner wird einzeln besteuert. Kann in Ausnahmefällen günstiger sein.
Die Einzelveranlagung kann vorteilhaft sein bei:
- Einkünften mit Progressionsvorbehalt (z.B. Elterngeld, ALG I) bei einem Partner
- Hohen außergewöhnlichen Belastungen bei einem Partner (wegen der zumutbaren Eigenbelastung)
- Abfindungen bei einem Partner (Fünftelregelung)
- Verlusten bei einem Partner (Verlustvortrag)
Steuerklassenwahl bei Ehepaaren
Die Steuerklassenkombination beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die Jahressteuer:
- Steuerklasse 3/5: Vorteilhaft bei großem Einkommensunterschied (3 für den Besserverdienenden)
- Steuerklasse 4/4: Vorteilhaft bei ähnlichen Einkommen
- Steuerklasse 4/4 mit Faktor: Genaueste Verteilung des Splittingvorteils auf die monatliche Lohnsteuer
Unabhängig von der Steuerklassenwahl ergibt die Jahressteuererklärung immer das gleiche Ergebnis bei Zusammenveranlagung.
Kritik am Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting wird regelmäßig kritisiert, weil es Einverdiener-Ehen bevorzugt und einen negativen Erwerbsanreiz für den geringer verdienenden Partner (oft Frauen) schaffen kann. Politische Diskussionen über eine Reform (z.B. Individualbesteuerung oder Realsplitting) werden seit Jahren geführt, bisher wurde das System jedoch beibehalten.
Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
