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Elterngeld

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes als Einkommensersatz erhalten.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken, um ihr Kind zu betreuen. Es soll das wegfallende Einkommen teilweise ersetzen und wird für maximal 14 Monate gezahlt. Alle Details zur Beantragung und Berechnung finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

Es gibt zwei Varianten des Elterngelds, die flexibel kombiniert werden können:

  • Basiselterngeld: 65-67 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bezugsdauer: 12 Monate (ein Elternteil) bzw. 14 Monate (wenn beide Eltern mindestens 2 Monate nehmen).
  • ElterngeldPlus: Halber Betrag des Basiselterngelds, dafür doppelte Bezugsdauer. Ideal bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs. Ein Monat Basiselterngeld = zwei Monate ElterngeldPlus.

Berechnung des Elterngelds

Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (Bemessungszeitraum). Die Ersatzrate ist einkommensabhängig:

  • Nettoeinkommen über 1.240 €: Ersatzrate 65 %
  • Nettoeinkommen 1.000 – 1.240 €: Ersatzrate stufenweise von 67 % auf 65 %
  • Nettoeinkommen unter 1.000 €: Ersatzrate erhöht sich schrittweise auf bis zu 100 % (für jede 2 € weniger steigt die Rate um 0,1 %)

Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 € beträgt das Basiselterngeld: 2.500 € × 65 % = 1.625 € monatlich.

Mindest- und Höchstbeträge

  • Mindestbetrag Basiselterngeld: 300 € (auch für Nicht-Erwerbstätige, Studierende, Hausfrauen/-männer)
  • Höchstbetrag Basiselterngeld: 1.800 € (bei Nettoeinkommen von ca. 2.770 € erreicht)
  • Mindestbetrag ElterngeldPlus: 150 €
  • Höchstbetrag ElterngeldPlus: 900 €
  • Geschwisterbonus: 10 % Zuschlag, mindestens 75 € (Basis) bzw. 37,50 € (Plus)
  • Mehrlingszuschlag: 300 € je weiterem Mehrlingskind

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, erhalten sie jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonus. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.

Einkommensgrenze seit 2024

Seit April 2024 gibt es eine Einkommensgrenze für den Elterngeldbezug: Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von mehr als 200.000 € (seit September 2024: 175.000 €) haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende gilt die Grenze von 150.000 €.

Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und kann zu einer Steuernachzahlung führen. Wer Elterngeld bezieht, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Antragstellung

Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Es wird rückwirkend für maximal 3 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit.

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen