Geldwerter Vorteil
Ein geldwerter Vorteil ist eine Leistung des Arbeitgebers, die nicht in Geld ausgezahlt wird, aber einen wirtschaftlichen Wert darstellt und versteuert werden muss.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil (auch Sachbezug genannt) ist eine Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld ausgezahlt wird, aber einen wirtschaftlichen Wert darstellt. Die steuerliche Behandlung ist in §8 EStG geregelt. Geldwerte Vorteile müssen versteuert werden und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Die bekanntesten Beispiele sind Firmenwagen, Dienstwohnungen und Essenszuschüsse.
Die häufigsten geldwerten Vorteile
Zu den typischen geldwerten Vorteilen gehören:
- Firmenwagen zur Privatnutzung (häufigster geldwerter Vorteil)
- Dienstwohnung oder vergünstigter Wohnraum
- Essensmarken, Restaurantschecks oder Kantine
- Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel
- Mitarbeiterbeteiligungen und Aktienoptionen
- Diensthandy zur privaten Nutzung
- Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber
- Fitness-Studio-Mitgliedschaft
Firmenwagen: Die 1%-Regel
Bei der Privatnutzung eines Firmenwagens gibt es zwei Methoden zur Versteuerung. Die häufigere ist die 1%-Regel:
- Pauschal 1% des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil
- Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung (inkl. Sonderausstattung)
- Zusätzlich: 0,03% des Listenpreises pro Kilometer Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte
- Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt addiert und dann versteuert
Beispielrechnung 1%-Regel:
- Firmenwagen Listenpreis: 40.000 €
- Entfernung Wohnung-Arbeit: 20 km (einfach)
- Geldwerter Vorteil Privatnutzung: 40.000 € × 1% = 400 € pro Monat
- Geldwerter Vorteil Arbeitsweg: 40.000 € × 0,03% × 20 km = 240 € pro Monat
- Gesamt: 640 € pro Monat werden zum Bruttogehalt addiert
- Bei Steuerklasse 1 und 3.000 € Gehalt: ca. 230 € zusätzliche Abzüge
Firmenwagen: Fahrtenbuch-Methode
Als Alternative zur 1%-Regel kann ein Fahrtenbuch geführt werden:
- Alle Fahrten müssen lückenlos dokumentiert werden (Datum, Km-Stand, Ziel, Zweck)
- Es werden nur die tatsächlichen Kosten für Privatfahrten berechnet
- Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten = geldwerter Vorteil
- Gesamtkosten: Leasing/AfA, Versicherung, Wartung, Kraftstoff, Steuer
- Lohnt sich meist nur bei wenig Privatnutzung (unter 50%)
Beispielrechnung Fahrtenbuch:
- Gesamtkosten Firmenwagen: 800 € pro Monat
- Gesamtfahrleistung: 2.000 km
- Privatfahrten: 400 km (20%)
- Geldwerter Vorteil: 800 € × 20% = 160 € pro Monat
- Deutlich günstiger als 1%-Regel bei wenig Privatnutzung
E-Autos und Hybride: Reduzierte Versteuerung
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Steuersätze:
- Reine E-Autos: Nur 0,25% des Listenpreises (bei Listenpreis unter 60.000 €)
- Reine E-Autos: 0,5% des Listenpreises (bei Listenpreis über 60.000 €)
- Plug-in-Hybride: 0,5% (wenn CO₂-Ausstoß unter 50 g/km oder elektrische Reichweite mindestens 80 km)
- Diese Regelungen gelten bis Ende 2030
Beispiel E-Auto (unter 60.000 €):
- Listenpreis E-Auto: 45.000 €
- Geldwerter Vorteil: 45.000 € × 0,25% = 112,50 € pro Monat
- Statt 450 € bei einem vergleichbaren Verbrenner
Weitere wichtige geldwerte Vorteile
Dienstwohnung:
- Versteuert wird die Differenz zwischen ortsüblicher Miete und gezahlter Miete
- Bei kostenloser Nutzung: Ortsübliche Miete ist voll zu versteuern
Essensmarken / Restaurantschecks:
- Steuerfreier Sachbezug bis 7,23 € pro Arbeitstag (2026)
- Arbeitgeber darf maximal 3,87 € bezuschussen (steuer- und sozialabgabenfrei)
- Überschreitungen sind voll steuerpflichtig
Jobticket:
- Kann steuerfrei oder mit 25% pauschal versteuert gewährt werden
- Reduziert aber die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) in der Steuererklärung
Sachbezüge bis 50 € monatlich:
- Gutscheine und Sachleistungen bis 50 € pro Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei
- Keine Barauszahlung möglich
- Beispiele: Tankgutscheine, Warengutscheine, Kinogutscheine
Auswirkungen auf Steuern und Sozialabgaben
Geldwerte Vorteile werden wie reguläres Gehalt behandelt:
- Sie erhöhen das zu versteuernde Bruttoeinkommen
- Darauf werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig
- Auch Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) werden fällig
- Der geldwerte Vorteil erscheint auf der Gehaltsabrechnung
- Das Nettogehalt sinkt entsprechend der Abgaben auf den geldwerten Vorteil
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