gehaltly.de - Brutto Netto Rechner

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 beträgt er 12.348 Euro pro Person.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag (auch steuerlicher Grundfreibetrag oder Existenzminimum genannt) ist der Einkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Er ist in §32a EStG als Nullzone des Einkommensteuertarifs verankert. Er stellt sicher, dass das für die Existenzsicherung notwendige Einkommen steuerfrei bleibt und schützt das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.

Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und gilt automatisch für alle Steuerpflichtigen in Deutschland. Sie müssen ihn nicht beantragen – er wird bei der Berechnung der Einkommensteuer automatisch berücksichtigt.

Höhe des Grundfreibetrags 2026

Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro pro Person. Das bedeutet:

  • Ledige Personen: Bis 12.348 € zu versteuerndes Einkommen zahlen keine Einkommensteuer
  • Verheiratete/Zusammenveranlagte: Bis 24.696 € zu versteuerndes Einkommen (doppelter Grundfreibetrag) zahlen keine Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, um die Inflation und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. In den vergangenen Jahren hat er sich wie folgt entwickelt:

  • 2024: 11.604 €
  • 2025: 11.694 €
  • 2026: 12.348 €

Wie funktioniert der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist in die Steuertabelle eingebaut und wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Er funktioniert nach dem Prinzip der Nullzone:

  • Bis zum Grundfreibetrag: 0% Steuersatz (keine Einkommensteuer)
  • Ab dem Grundfreibetrag: Progressiver Steuersatz steigt von 14% bis maximal 42% (bzw. 45% ab der Reichensteuergrenze)

Wichtig: Auch wenn Sie mehr als den Grundfreibetrag verdienen, profitieren Sie von ihm. Nur das Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, wird besteuert.

Beispielrechnungen mit Grundfreibetrag

Beispiel 1 - Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags:

  • Zu versteuerndes Einkommen: 10.000 €
  • Grundfreibetrag: 12.348 €
  • Einkommensteuer: 0 €

Beispiel 2 - Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag:

  • Zu versteuerndes Einkommen: 15.000 €
  • Grundfreibetrag: 12.348 €
  • Zu versteuernder Betrag: 2.652 €
  • Einkommensteuer: ca. 370 € (durchschnittlicher Steuersatz ca. 2,5%)

Beispiel 3 - Verheiratetes Paar:

  • Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen: 20.000 €
  • Doppelter Grundfreibetrag: 24.696 €
  • Einkommensteuer: 0 €

Wer profitiert vom Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag gilt für alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland, unabhängig von Alter, Beruf oder Familienstand:

  • Arbeitnehmer: Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung berücksichtigt
  • Selbstständige: Bei der Einkommensteuererklärung angerechnet
  • Rentner: Rentenbeträge bis zum Grundfreibetrag sind steuerfrei
  • Geringverdiener: Zahlen oft gar keine Einkommensteuer
  • Studenten und Auszubildende: Profitieren bei niedrigen Einkommen

Besonders profitieren Personen mit niedrigen Einkommen, da sie durch den Grundfreibetrag vollständig von der Einkommensteuer befreit werden können.

Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird häufig mit dem Kinderfreibetrag verwechselt. Hier die wichtigsten Unterschiede:

  • Grundfreibetrag: Gilt automatisch für jeden Steuerpflichtigen, beträgt 2026 12.348 € pro Person
  • Kinderfreibetrag: Gilt nur für Eltern mit Kindern, beträgt 2026 4.878 € pro Elternteil (insgesamt 9.756 € pro Kind bei Zusammenveranlagung)
  • Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung)

Beide Freibeträge können gleichzeitig genutzt werden – der Grundfreibetrag für die eigene Person und der Kinderfreibetrag zusätzlich für jedes Kind.

Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer

Der Arbeitgeber berücksichtigt den Grundfreibetrag automatisch bei der monatlichen Lohnabrechnung. Wenn Sie nur ein Arbeitsverhältnis haben und keine weiteren Einkünfte beziehen, wird der Grundfreibetrag über das Jahr verteilt:

  • Monatlicher Grundfreibetrag: 12.348 € ÷ 12 = ca. 1.029 € pro Monat
  • Bei einem monatlichen Bruttogehalt unter 1.029 € fällt in der Regel keine Lohnsteuer an

Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Vom Bruttoeinkommen können noch Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Freibeträge abgezogen werden.

Grundfreibetrag und Steuererklärung

Bei der Einkommensteuererklärung wird der Grundfreibetrag automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Sie müssen ihn nicht gesondert beantragen oder angeben. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, erhalten Sie die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurück.

Dies ist besonders relevant für:

  • Teilzeitbeschäftigte mit niedrigem Jahreseinkommen
  • Personen, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben
  • Studenten mit Nebenjob
  • Rentner mit niedrigen Renten

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen