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Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. 2026 beträgt er 9.756 Euro pro Kind (beide Elternteile zusammen).

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer freistellt. Die gesetzliche Grundlage bildet §32 Abs. 6 EStG. Weitere Informationen zu familienbezogenen Leistungen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er wird bei der Berechnung der Einkommensteuer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert somit die Steuerlast der Eltern.

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten:

  • Kinderfreibetrag: Für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Nahrung, Kleidung, Wohnung)
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag): Für Betreuungs- und Erziehungsbedarf

Höhe des Kinderfreibetrags 2026

Für das Jahr 2026 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 9.756 Euro pro Kind (für beide Elternteile zusammen). Pro Elternteil sind das 4.878 Euro.

Die Aufteilung im Detail:

  • Sächlicher Kinderfreibetrag: 3.414 € pro Elternteil (6.828 € zusammen)
  • BEA-Freibetrag: 1.464 € pro Elternteil (2.928 € zusammen)
  • Gesamt pro Elternteil: 4.878 €
  • Gesamt pro Kind (beide Elternteile): 9.756 €

Entwicklung der vergangenen Jahre (Gesamt pro Kind, beide Elternteile):

  • 2024: 9.540 € (4.770 € pro Elternteil)
  • 2025: 9.600 € (4.800 € pro Elternteil)
  • 2026: 9.756 € (4.878 € pro Elternteil)

Kindergeld oder Kinderfreibetrag - Was ist besser?

Sie können nicht beides gleichzeitig erhalten. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und wendet die für Sie vorteilhaftere Variante an:

  • Kindergeld 2026: 250 € pro Monat und Kind (3.000 € pro Jahr)
  • Kinderfreibetrag 2026: 9.756 € pro Jahr und Kind (beide Elternteile)

Die Günstigerprüfung funktioniert so:

  • Das Kindergeld wird während des Jahres monatlich ausgezahlt
  • Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt
  • Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird das erhaltene Kindergeld mit der Steuererstattung verrechnet
  • Sie erhalten dann die Differenz als zusätzliche Steuererstattung

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist besonders für Besserverdienende vorteilhaft. Als Faustregel gilt:

  • Bis ca. 70.000 € zu versteuerndes Einkommen: Kindergeld ist meist günstiger
  • Ab ca. 70.000 € zu versteuerndes Einkommen: Kinderfreibetrag wird vorteilhafter
  • Grenzsteuersatz entscheidend: Je höher Ihr Steuersatz, desto größer der Vorteil des Kinderfreibetrags

Beispielrechnungen Kinderfreibetrag 2026

Beispiel 1 - Geringes Einkommen:

  • Zu versteuerndes Einkommen: 40.000 €
  • Grenzsteuersatz: ca. 25%
  • Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag: 9.756 € × 25% = ca. 2.439 €
  • Kindergeld: 3.000 €
  • Ergebnis: Kindergeld ist günstiger (keine zusätzliche Erstattung)

Beispiel 2 - Mittleres Einkommen:

  • Zu versteuerndes Einkommen: 75.000 €
  • Grenzsteuersatz: ca. 35%
  • Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag: 9.756 € × 35% = ca. 3.415 €
  • Kindergeld: 3.000 €
  • Ergebnis: Kinderfreibetrag ist günstiger (zusätzliche Erstattung ca. 415 €)

Beispiel 3 - Hohes Einkommen:

  • Zu versteuerndes Einkommen: 120.000 €
  • Grenzsteuersatz: 42%
  • Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag: 9.756 € × 42% = ca. 4.098 €
  • Kindergeld: 3.000 €
  • Ergebnis: Kinderfreibetrag ist deutlich günstiger (zusätzliche Erstattung ca. 1.098 €)

Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag steht Ihnen zu, wenn Sie für ein Kind Anspruch auf Kindergeld haben oder hätten. Dies betrifft:

  • Leibliche Kinder und Adoptivkinder
  • Pflegekinder unter bestimmten Voraussetzungen
  • Stiefkinder des Ehepartners
  • Enkelkinder, die im Haushalt der Großeltern leben

Altersgrenzen:

  • Kinder unter 18 Jahren: Unbegrenzt
  • Kinder zwischen 18 und 25 Jahren: Bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
  • Kinder über 25 Jahren: Nur bei Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist

Kinderfreibetrag bei getrennten Eltern

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird der Kinderfreibetrag grundsätzlich hälftig aufgeteilt:

  • Jeder Elternteil erhält 4.878 € Kinderfreibetrag
  • Auf Antrag kann der Freibetrag komplett auf einen Elternteil übertragen werden
  • Voraussetzung: Der andere Elternteil zahlt weniger als 75% des Unterhalts oder die Unterhaltspflicht wird nicht erfüllt
  • Bei alleinigem Sorgerecht kann der volle Freibetrag beantragt werden

So beantragen Sie den Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird automatisch bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, wenn Sie Kinder in der Anlage Kind angeben. Sie müssen nichts extra beantragen:

  • Anlage Kind ausfüllen: Für jedes Kind eine separate Anlage
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben
  • Günstigerprüfung erfolgt automatisch: Das Finanzamt berechnet, was vorteilhafter ist
  • Kindergeld wird angerechnet: Bei der Berechnung berücksichtigt

Die Kinderfreibeträge werden auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Dies führt zu einer geringeren monatlichen Lohnsteuer, hat aber keinen Einfluss auf die Günstigerprüfung am Jahresende.

Kinderfreibetrag und weitere Freibeträge

Der Kinderfreibetrag kann zusätzlich zu anderen Freibeträgen genutzt werden:

  • Grundfreibetrag: Gilt zusätzlich für die eigene Person (12.348 € in 2026)
  • Ausbildungsfreibetrag: 1.200 € für volljährige Kinder in Ausbildung, die auswärts wohnen
  • Behinderten-Pauschbetrag: Bei Kindern mit Behinderung zusätzlich möglich

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen