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Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Steuer für Mitglieder steuererhebender Religionsgemeinschaften in Deutschland.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft in Deutschland zahlen. Sie wird vom Staat im Auftrag der Kirchen eingezogen und direkt an diese weitergeleitet. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuerpflichtig sind alle Mitglieder folgender Religionsgemeinschaften:

  • Römisch-katholische Kirche
  • Evangelische Kirche (EKD und Landeskirchen)
  • Altkatholische Kirche
  • Israelitische Kultusgemeinden (Jüdische Gemeinden)
  • Freireligiöse Gemeinden

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt in Deutschland:

  • 9% der Lohnsteuer in den meisten Bundesländern
  • 8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg

Die Kirchensteuer wird prozentual von der berechneten Lohnsteuer erhoben, nicht vom Bruttoeinkommen.

Beispielrechnung Kirchensteuer

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 € und einer Lohnsteuer von 450 € beträgt die Kirchensteuer:

  • In Bayern/Baden-Württemberg: 450 € × 8% = 36 €
  • In anderen Bundesländern: 450 € × 9% = 40,50 €

Kirchensteuer als Sonderausgabe

Die gezahlte Kirchensteuer kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen im Folgejahr, was zu einer teilweisen Erstattung führt.

Kirchenaustritt und Kirchensteuer

Wer aus der Kirche austritt, muss ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr zahlen. Der Austritt erfolgt beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht und kostet je nach Bundesland zwischen 0 € und 60 €.

Besondere Kirchensteuer

Bei Kapitaleinkünften (z.B. Zinsen, Dividenden) wird eine Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Diese beträgt ebenfalls 8% bzw. 9% der Kapitalertragsteuer und wird direkt von der Bank einbehalten, wenn ein Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt ist.

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen