Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die im Krankheitsfall die Kosten für medizinische Behandlungen übernimmt.
Was ist die Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die im Krankheitsfall die Kosten für medizinische Behandlungen übernimmt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Arbeitnehmer können zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen, sofern sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
Beitragssatz zur Krankenversicherung 2026
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026:
- 14,6% allgemeiner Beitragssatz (wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt)
- + durchschnittlich 2,9% kassenindividueller Zusatzbeitrag (wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt)
- Gesamt: ca. 17,5% des Bruttoeinkommens
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3%) plus die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Arbeitnehmer trägt ebenfalls 7,3% plus die andere Hälfte des Zusatzbeitrags.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2026:
- 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat)
- Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr für die Beitragsberechnung herangezogen
- Der maximale monatliche Beitrag liegt damit bei ca. 1.017 € (bei 17,5%)
GKV vs. PKV - Der Unterschied
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
- Beitrag richtet sich nach dem Einkommen (einkommensabhängig)
- Familienversicherung für Ehepartner und Kinder kostenfrei möglich
- Leistungskatalog gesetzlich festgelegt
- Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze
Private Krankenversicherung (PKV):
- Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen
- Jedes Familienmitglied muss separat versichert werden
- Individuell wählbarer Leistungsumfang
- Möglich ab einem Bruttoeinkommen von 77.400 € (2026)
Beispielrechnung Krankenversicherungsbeitrag
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 € und einem Zusatzbeitrag von 2,9%:
- Allgemeiner Beitragssatz: 4.000 € × 14,6% = 584 €
- Zusatzbeitrag: 4.000 € × 2,9% = 116 €
- Gesamt: 700 €
- Arbeitgeberanteil: 292 € (7,3%) + 58 € (1,45%) = 350 €
- Arbeitnehmeranteil: 292 € (7,3%) + 58 € (1,45%) = 350 €
Besonderheiten und Ausnahmen
Bestimmte Personengruppen haben Sonderregelungen bei der Krankenversicherung:
- Studenten: Günstigerer Studententarif bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester
- Selbstständige: Zahlen den vollen Beitrag alleine (ohne Arbeitgeberanteil)
- Rentner: Beitrag wird von der Rente berechnet, Rentenversicherung zahlt Zuschuss
- Minijobber: Können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
