Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die direkt vom Bruttogehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird.
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer, geregelt in den §§38 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG). Sie wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Jahreseinkommensteuer - erst mit der Steuererklärung erfolgt die endgültige Steuerberechnung.
Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer
Lohnsteuer und Einkommensteuer sind im Kern dasselbe, unterscheiden sich aber in der Erhebung:
- Lohnsteuer: Monatliche Vorauszahlung, wird vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt
- Einkommensteuer: Jahressteuer auf das gesamte Einkommen, wird über die Steuererklärung berechnet
- Die Lohnsteuer ist also eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer
- Bei der Steuererklärung erfolgt die Endabrechnung: Nachzahlung oder Erstattung
Progressive Steuersätze 2026
Deutschland hat ein progressives Steuersystem - je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz:
- 0%: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (zvE) keine Steuer
- 14% - 42%: Eingangssteuersatz 14%, steigt progressiv bis 42%
- 42%: Ab 67.802 € (zvE) für Ledige - sogenannter "Spitzensteuersatz"
- 45%: Ab 277.826 € (zvE) für Ledige - sogenannte "Reichensteuer"
Wichtig: Diese Steuersätze gelten für das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht für das Bruttogehalt. Das zvE ist das Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen.
Berechnung der Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird in mehreren Schritten berechnet:
- 1. Jahresbrutto: Bruttogehalt × 12 Monate
- 2. Minus Werbungskosten: Mindestens 1.230 € Pauschale
- 3. Minus Sonderausgaben: Krankenversicherung, Altersvorsorge etc.
- 4. Minus Freibeträge: Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag etc.
- 5. = Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
- 6. Steuertarif anwenden: Progressive Berechnung nach Tarifformel
- 7. = Jahreseinkommensteuer
- 8. ÷ 12 = Monatliche Lohnsteuer
Beispielrechnung Lohnsteuer
Beispiel 1: Lediger ohne Kinder, 45.000 € Jahresbrutto
- Jahresbrutto: 45.000 €
- Minus Werbungskosten-Pauschale: -1.230 €
- Minus Sonderausgaben (geschätzt): -5.000 €
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): ca. 38.770 €
- Einkommensteuer nach Tarif: ca. 7.850 €
- Solidaritätszuschlag: ca. 0 € (unter der Freigrenze)
- Monatliche Lohnsteuer: ca. 654 €
Beispiel 2: Verheiratet, 2 Kinder, 70.000 € Jahresbrutto
- Jahresbrutto: 70.000 €
- Steuerklasse 3 (günstigere Verteilung)
- Minus Werbungskosten-Pauschale: -1.230 €
- Minus Sonderausgaben: -7.000 €
- Kinderfreibetrag: 2 × 4.878 € = 9.756 € (oder Kindergeld, je nachdem was günstiger ist)
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): ca. 48.546 €
- Einkommensteuer nach Tarif: ca. 8.200 €
- Monatliche Lohnsteuer: ca. 683 €
Steuerprogression - So wirkt sie
Die Steuerprogression bedeutet: Nicht das gesamte Einkommen wird mit dem höchsten Steuersatz besteuert, sondern jeder Euro wird schrittweise höher besteuert:
- Erste 12.348 € (Grundfreibetrag): 0% Steuer
- Nächste 55.454 € (bis 67.802 €): 14% bis 42% progressiv steigend
- Ab 67.802 €: 42% auf jeden weiteren Euro
- Ab 277.826 €: 45% auf jeden weiteren Euro
Beispiel: Bei 50.000 € zvE zahlen Sie nicht 42% auf alles, sondern:
- 0 € Steuer auf die ersten 12.348 €
- Progressiv steigende Steuer (14% bis ca. 30%) auf die restlichen 37.652 €
- Durchschnittssteuersatz: ca. 20% (nicht 42%!)
Lohnsteuertabelle und Steuerklassen
Die monatliche Lohnsteuer wird anhand von Lohnsteuertabellen berechnet, die folgende Faktoren berücksichtigen:
- Steuerklasse: I bis VI, abhängig von Familienstand und weiteren Jobs
- Bruttoeinkommen: Monatliches oder jährliches Gehalt
- Freibeträge: Kinderfreibetrag, Behindertenpauschbetrag etc.
- Kirchensteuer: Ja/Nein, 8% oder 9%
Die Lohnsteuertabellen werden jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und berücksichtigen alle gesetzlichen Änderungen.
Lohnsteuerermäßigung durch Freibeträge
Sie können beim Finanzamt Freibeträge eintragen lassen, um die monatliche Lohnsteuer zu reduzieren:
- Werbungskosten: Wenn Sie mehr als 1.230 € haben (z.B. lange Pendelstrecke)
- Sonderausgaben: Spenden, Versicherungen über Pauschbetrag hinaus
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten
- Kinderbetreuungskosten: Zwei Drittel der Kosten, max. 4.000 € pro Kind
Freibeträge gelten immer für ein Kalenderjahr und müssen jährlich neu beantragt werden.
Lohnsteuer und Steuererklärung
Die gezahlte Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Bei der Steuererklärung erfolgt die Endabrechnung:
- Zu viel gezahlt: Sie erhalten eine Steuererstattung
- Zu wenig gezahlt: Es kommt zu einer Nachzahlung
- Durchschnittliche Erstattung in Deutschland: ca. 1.100 € pro Jahr
- Gründe für Erstattung: Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge, die bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt wurden
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Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
