Midijob
Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich von 556,01 € bis 2.000 € mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone genannt), bei der das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000 € liegt. Detaillierte Informationen zum Übergangsbereich finden Sie bei der Minijob-Zentrale sowie bei der Bundesagentur für Arbeit. Im Midijob zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während der Arbeitgeber die vollen Beiträge trägt.
Verdienstbereich Midijob 2026
Der Midijob-Bereich (Übergangsbereich) umfasst 2026:
- Untergrenze: 556,01 € (direkt über der Minijob-Grenze)
- Obergrenze: 2.000 € pro Monat
- Bei Überschreiten von 2.000 €: Reguläre Beschäftigung mit vollen Arbeitnehmerbeiträgen
- Gehaltsschwankungen sind möglich, entscheidend ist das regelmäßige monatliche Entgelt
Gleitzonenregelung - So funktioniert sie
Die Gleitzonenregelung reduziert die Sozialabgaben für Arbeitnehmer stufenweise:
- Bei 556 €: Minimale Arbeitnehmerbeiträge (wie beim Minijob mit Rentenversicherung)
- Bei 2.000 €: Volle Arbeitnehmerbeiträge (wie bei regulärer Beschäftigung)
- Dazwischen: Gleitender Übergang - je höher das Einkommen, desto höher die Beiträge
- Der Arbeitgeber zahlt immer die vollen Sozialabgaben auf das tatsächliche Gehalt
Sozialversicherungsbeiträge im Midijob
Im Gegensatz zum Minijob sind Midijobber voll sozialversicherungspflichtig:
- Krankenversicherung: Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge (gleitend)
- Pflegeversicherung: Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge (gleitend)
- Rentenversicherung: Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, aber volle Rentenansprüche
- Arbeitslosenversicherung: Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge (gleitend)
- Wichtig: Volle Sozialversicherungsleistungen trotz reduzierter Beiträge
Beispielrechnungen Midijob
Beispiel 1: Midijob mit 800 € Brutto
- Bruttogehalt: 800 €
- Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge: ca. 160 € (ca. 20% statt ca. 21%)
- Netto: ca. 640 €
- Arbeitgeberanteil: ca. 168 € (ca. 21% vom Brutto)
- Gesamtkosten Arbeitgeber: ca. 968 €
Beispiel 2: Midijob mit 1.500 € Brutto
- Bruttogehalt: 1.500 €
- Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge: ca. 270 € (ca. 18% statt ca. 21%)
- Lohnsteuer: ca. 50 € (je nach Steuerklasse)
- Netto: ca. 1.180 €
- Arbeitgeberanteil: ca. 315 € (ca. 21% vom Brutto)
- Gesamtkosten Arbeitgeber: ca. 1.815 €
Beispiel 3: Obere Grenze mit 2.000 € Brutto
- Bruttogehalt: 2.000 €
- Arbeitnehmerbeiträge: ca. 420 € (ca. 21%, fast wie reguläre Beschäftigung)
- Lohnsteuer: ca. 100 € (je nach Steuerklasse)
- Netto: ca. 1.480 €
- Arbeitgeberanteil: ca. 420 € (ca. 21% vom Brutto)
- Gesamtkosten Arbeitgeber: ca. 2.420 €
Vorteile des Midijobs
Der Midijob bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Vorteile:
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Reduzierte Sozialabgaben bedeuten höheres Nettogehalt
- Trotzdem volle Sozialversicherungsleistungen (Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosengeld)
- Volle Rentenansprüche trotz reduzierter Beiträge
- Schutz bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter
- Keine Begrenzung der Arbeitsstunden
Vorteile für Arbeitgeber:
- Flexiblere Arbeitszeitgestaltung als beim Minijob
- Mitarbeiter sind voll sozialversichert
- Attraktive Option für Teilzeitkräfte
Übergang vom Minijob zum Midijob
Wenn Ihr Verdienst von unter 556 € auf über 556 € steigt:
- Automatischer Wechsel vom Minijob zum Midijob
- Ab dem ersten Euro über 556 € wird der Job sozialversicherungspflichtig
- Der Arbeitgeber muss Sie zur Sozialversicherung anmelden
- Sie erhalten eine Krankenversichertenkarte und sind voll versichert
Übergang vom Midijob zur regulären Beschäftigung
Bei Überschreiten der 2.000-€-Grenze:
- Ab 2.000,01 € gelten die regulären Sozialversicherungsbeiträge
- Keine reduzierten Arbeitnehmerbeiträge mehr
- Gleitender Übergang verhindert "Netto-Sprünge" nach unten
- Volle Beiträge: ca. 21% Arbeitnehmeranteil (ohne Lohnsteuer)
Mehrere Jobs gleichzeitig
Bei mehreren Beschäftigungen gelten besondere Regelungen:
- Ein Midijob + ein Minijob ist möglich, wenn beide zusammen die Versicherungsgrenzen nicht überschreiten
- Bei mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs werden die Einkommen zusammengerechnet
- Die Gleitzonenregelung gilt nur für einen Job
- Hauptjob + Midijob: Nur der Hauptjob kann von der Gleitzone profitieren
Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
