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Midijob

Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich von 556,01 € bis 2.000 € mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone genannt), bei der das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000 € liegt. Detaillierte Informationen zum Übergangsbereich finden Sie bei der Minijob-Zentrale sowie bei der Bundesagentur für Arbeit. Im Midijob zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während der Arbeitgeber die vollen Beiträge trägt.

Verdienstbereich Midijob 2026

Der Midijob-Bereich (Übergangsbereich) umfasst 2026:

  • Untergrenze: 556,01 € (direkt über der Minijob-Grenze)
  • Obergrenze: 2.000 € pro Monat
  • Bei Überschreiten von 2.000 €: Reguläre Beschäftigung mit vollen Arbeitnehmerbeiträgen
  • Gehaltsschwankungen sind möglich, entscheidend ist das regelmäßige monatliche Entgelt

Gleitzonenregelung - So funktioniert sie

Die Gleitzonenregelung reduziert die Sozialabgaben für Arbeitnehmer stufenweise:

  • Bei 556 €: Minimale Arbeitnehmerbeiträge (wie beim Minijob mit Rentenversicherung)
  • Bei 2.000 €: Volle Arbeitnehmerbeiträge (wie bei regulärer Beschäftigung)
  • Dazwischen: Gleitender Übergang - je höher das Einkommen, desto höher die Beiträge
  • Der Arbeitgeber zahlt immer die vollen Sozialabgaben auf das tatsächliche Gehalt

Sozialversicherungsbeiträge im Midijob

Im Gegensatz zum Minijob sind Midijobber voll sozialversicherungspflichtig:

  • Krankenversicherung: Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge (gleitend)
  • Pflegeversicherung: Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge (gleitend)
  • Rentenversicherung: Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, aber volle Rentenansprüche
  • Arbeitslosenversicherung: Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge (gleitend)
  • Wichtig: Volle Sozialversicherungsleistungen trotz reduzierter Beiträge

Beispielrechnungen Midijob

Beispiel 1: Midijob mit 800 € Brutto

  • Bruttogehalt: 800 €
  • Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge: ca. 160 € (ca. 20% statt ca. 21%)
  • Netto: ca. 640 €
  • Arbeitgeberanteil: ca. 168 € (ca. 21% vom Brutto)
  • Gesamtkosten Arbeitgeber: ca. 968 €

Beispiel 2: Midijob mit 1.500 € Brutto

  • Bruttogehalt: 1.500 €
  • Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge: ca. 270 € (ca. 18% statt ca. 21%)
  • Lohnsteuer: ca. 50 € (je nach Steuerklasse)
  • Netto: ca. 1.180 €
  • Arbeitgeberanteil: ca. 315 € (ca. 21% vom Brutto)
  • Gesamtkosten Arbeitgeber: ca. 1.815 €

Beispiel 3: Obere Grenze mit 2.000 € Brutto

  • Bruttogehalt: 2.000 €
  • Arbeitnehmerbeiträge: ca. 420 € (ca. 21%, fast wie reguläre Beschäftigung)
  • Lohnsteuer: ca. 100 € (je nach Steuerklasse)
  • Netto: ca. 1.480 €
  • Arbeitgeberanteil: ca. 420 € (ca. 21% vom Brutto)
  • Gesamtkosten Arbeitgeber: ca. 2.420 €

Vorteile des Midijobs

Der Midijob bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Vorteile:

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Reduzierte Sozialabgaben bedeuten höheres Nettogehalt
  • Trotzdem volle Sozialversicherungsleistungen (Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosengeld)
  • Volle Rentenansprüche trotz reduzierter Beiträge
  • Schutz bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter
  • Keine Begrenzung der Arbeitsstunden

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Flexiblere Arbeitszeitgestaltung als beim Minijob
  • Mitarbeiter sind voll sozialversichert
  • Attraktive Option für Teilzeitkräfte

Übergang vom Minijob zum Midijob

Wenn Ihr Verdienst von unter 556 € auf über 556 € steigt:

  • Automatischer Wechsel vom Minijob zum Midijob
  • Ab dem ersten Euro über 556 € wird der Job sozialversicherungspflichtig
  • Der Arbeitgeber muss Sie zur Sozialversicherung anmelden
  • Sie erhalten eine Krankenversichertenkarte und sind voll versichert

Übergang vom Midijob zur regulären Beschäftigung

Bei Überschreiten der 2.000-€-Grenze:

  • Ab 2.000,01 € gelten die regulären Sozialversicherungsbeiträge
  • Keine reduzierten Arbeitnehmerbeiträge mehr
  • Gleitender Übergang verhindert "Netto-Sprünge" nach unten
  • Volle Beiträge: ca. 21% Arbeitnehmeranteil (ohne Lohnsteuer)

Mehrere Jobs gleichzeitig

Bei mehreren Beschäftigungen gelten besondere Regelungen:

  • Ein Midijob + ein Minijob ist möglich, wenn beide zusammen die Versicherungsgrenzen nicht überschreiten
  • Bei mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs werden die Einkommen zusammengerechnet
  • Die Gleitzonenregelung gilt nur für einen Job
  • Hauptjob + Midijob: Nur der Hauptjob kann von der Gleitzone profitieren

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen