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Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 556 € monatlichem Verdienst, die für Arbeitnehmer steuer- und weitgehend sozialabgabenfrei ist.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (auch geringfügige Beschäftigung genannt) ist eine Beschäftigungsform, bei der das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 556 € nicht übersteigt. Ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten bietet die Minijob-Zentrale. Minijobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (mit Ausnahme der Rentenversicherung), während der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zahlt.

Verdienstgrenze beim Minijob 2026

Die Minijob-Grenze orientiert sich an der Entwicklung des Mindestlohns und beträgt 2026:

  • 556 € pro Monat maximales regelmäßiges Arbeitsentgelt
  • Bei 10 Stunden pro Woche: ca. 556 € bei 13,50 € Mindestlohn
  • Die Grenze wird jährlich an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst
  • Gelegentliche Überschreitungen sind erlaubt, wenn im Jahresdurchschnitt 556 € nicht überschritten werden

Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer

Für Minijobber gelten besondere Regelungen bei Steuern und Sozialabgaben:

  • Lohnsteuer: Keine Lohnsteuer für den Arbeitnehmer (wird pauschal vom Arbeitgeber gezahlt)
  • Krankenversicherung: Keine Beiträge erforderlich (über Familienversicherung oder eigene Versicherung)
  • Pflegeversicherung: Keine Beiträge
  • Arbeitslosenversicherung: Keine Beiträge, daher auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Rentenversicherung: Versicherungspflicht mit Opt-out-Möglichkeit (siehe unten)

Rentenversicherungspflicht im Minijob

Seit 2013 besteht auch für Minijobber eine Rentenversicherungspflicht:

  • Arbeitgeber zahlt pauschal: 15% zur Rentenversicherung
  • Arbeitnehmer zahlt Differenz zum vollen Satz: 3,6% (18,6% - 15%)
  • Bei 556 € Verdienst: Arbeitnehmerbeitrag ca. 20 € pro Monat
  • Opt-out möglich: Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
  • Bei Befreiung: Keine Beiträge, aber auch keine Rentenansprüche aus dem Minijob

Vorteil bei Einzahlung: Volle Rentenansprüche, Wartezeiten werden erfüllt, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Kosten für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber zahlt bei einem Minijob Pauschalbeiträge:

  • Rentenversicherung: 15% des Verdienstes
  • Krankenversicherung: 13% des Verdienstes
  • Pauschale Lohnsteuer: 2% des Verdienstes (optional, alternativ individuelle Lohnsteuer)
  • Umlage U1: ca. 1% (Krankheitskosten)
  • Umlage U2: ca. 0,4% (Mutterschaftskosten)
  • Insolvenzgeldumlage: 0,06%
  • Gesamt: ca. 31,5% zusätzlich zum Bruttolohn

Beispiel bei 556 € Minijob: Der Arbeitgeber zahlt ca. 175 € Pauschalbeiträge, Gesamtkosten also ca. 731 €.

Mehrere Minijobs gleichzeitig

Bei mehreren Minijobs gibt es wichtige Regelungen:

  • Die Verdienste aus allen Minijobs werden zusammengezählt
  • Nur der erste Minijob bleibt steuer- und abgabenfrei
  • Ab dem zweiten Minijob: Volle Sozialversicherungspflicht, wenn insgesamt über 556 €
  • Ein Hauptjob zählt nicht mit - zusätzlich zum Hauptjob ist ein 556-€-Minijob möglich

Minijob im Privathaushalt

Für Minijobs in Privathaushalten (z.B. Putzhilfe, Gartenpflege) gelten reduzierte Abgaben:

  • Rentenversicherung: 5% (statt 15%)
  • Krankenversicherung: 5% (statt 13%)
  • Umlage U1: 0,9%
  • Gesamt nur ca. 14,6% Arbeitgeberabgaben
  • Vereinfachtes Haushaltsscheckverfahren über Minijob-Zentrale
  • Steuerbonus: 20% der Kosten (max. 510 € pro Jahr) absetzbar

Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz

Minijobber haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte:

  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch (mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit)
  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern)
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen