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Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Freibetrag für den Arbeitsweg, der als Werbungskosten absetzbar ist.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Freibetrag für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden und mindert das zu versteuernde Einkommen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Weitere Informationen bietet das Bundesfinanzministerium.

Höhe der Pendlerpauschale 2026

Für das Steuerjahr 2026 gelten folgende Sätze:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer (einfache Entfernung)
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer (erhöhte Pauschale seit 2022)

Es zählt nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg) und nur die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist.

Berechnung der Pendlerpauschale

Die Formel zur Berechnung lautet:

  • Bis 20 km: Arbeitstage × Entfernung × 0,30 €
  • Ab 21 km: (Arbeitstage × 20 km × 0,30 €) + (Arbeitstage × restliche km × 0,38 €)

Beispiel: Bei 35 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt sich: (220 × 20 × 0,30 €) + (220 × 15 × 0,38 €) = 1.320 € + 1.254 € = 2.574 € jährlich.

Höchstbetrag und Besonderheiten

Für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel gilt ein Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr. Wer mit dem eigenen Pkw fährt, kann auch höhere Beträge geltend machen. Bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrer die Pauschale ansetzen, nicht nur der Fahrer.

  • Verkehrsmittelunabhängig: Die Pauschale gilt für Auto, Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß
  • Höchstbetrag 4.500 €: Nur bei öffentlichen Verkehrsmitteln (kann durch Nachweis der tatsächlichen Ticketkosten überschritten werden)
  • Kein Höchstbetrag: Bei Nutzung des eigenen oder Dienst-Pkw
  • Arbeitstage: Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 220-230 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche

Pendlerpauschale in der Steuererklärung

Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung unter Werbungskosten eingetragen. Sie lohnt sich besonders, wenn die Fahrtkosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026) übersteigen. In diesem Fall wird nur der übersteigende Betrag zusätzlich steuermindernd wirksam.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt und die daher keine Einkommensteuer zahlen, können stattdessen eine Mobilitätsprämie beantragen. Diese beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und wird als Barauszahlung gewährt.

Homeoffice-Pauschale als Alternative

Wer im Homeoffice arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (maximal 1.260 € pro Jahr für 210 Tage) ansetzen. An Homeoffice-Tagen kann die Pendlerpauschale nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Es lohnt sich, zu vergleichen, welche Pauschale günstiger ist.

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen