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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die als fünfte Säule der Sozialversicherung im Jahr 1995 eingeführt wurde. Die gesetzliche Grundlage bildet das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und übernimmt einen Teil der Kosten, die bei häuslicher oder stationärer Pflege entstehen.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2026

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung setzt sich 2026 aus mehreren Komponenten zusammen:

  • 3,6% allgemeiner Beitragssatz (wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt)
  • + 0,6% Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren (trägt allein der Arbeitnehmer)
  • Kinderlose ab 23: 4,2% gesamt
  • Mit Kindern: 3,6% minus Kinderrabatt

Kinderrabatt in der Pflegeversicherung

Seit 2024 gibt es einen gestaffelten Kinderrabatt für Eltern mit mehreren Kindern:

  • 1 Kind: Kein zusätzlicher Rabatt (nur kein Kinderlosenzuschlag)
  • 2 Kinder: -0,25% Rabatt
  • 3 Kinder: -0,50% Rabatt
  • 4 Kinder: -0,75% Rabatt
  • 5 oder mehr Kinder: -1,00% Rabatt (maximal)

Der Rabatt gilt ab dem zweiten Kind und wird beim Arbeitnehmeranteil berücksichtigt.

Sonderregelung Sachsen

In Sachsen gibt es eine Besonderheit bei der Aufteilung der Pflegeversicherungsbeiträge:

  • Arbeitnehmer zahlen: 2,3% (statt 1,8%)
  • Arbeitgeber zahlen: 1,3% (statt 1,8%)
  • Grund: In Sachsen ist der Buß- und Bettag weiterhin ein gesetzlicher Feiertag
  • Als Ausgleich zahlen Arbeitnehmer einen höheren Pflegeversicherungsanteil

Beispielrechnungen Pflegeversicherung

Beispiel 1: Kinderloser Arbeitnehmer (28 Jahre), 4.000 € Brutto

  • Beitragssatz: 4,2% (3,6% + 0,6% Zuschlag)
  • Gesamtbeitrag: 4.000 € × 4,2% = 168 €
  • Arbeitgeber: 4.000 € × 1,8% = 72 €
  • Arbeitnehmer: 4.000 € × 2,4% = 96 €

Beispiel 2: Mutter mit 3 Kindern, 4.000 € Brutto

  • Beitragssatz: 3,1% (3,6% - 0,5% Rabatt)
  • Gesamtbeitrag: 4.000 € × 3,1% = 124 €
  • Arbeitgeber: 4.000 € × 1,8% = 72 €
  • Arbeitnehmer: 4.000 € × 1,3% = 52 €

Beispiel 3: In Sachsen, kinderlos, 4.000 € Brutto

  • Beitragssatz: 4,2% (3,6% + 0,6% Zuschlag)
  • Gesamtbeitrag: 4.000 € × 4,2% = 168 €
  • Arbeitgeber: 4.000 € × 1,3% = 52 €
  • Arbeitnehmer: 4.000 € × 2,9% = 116 €

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen:

  • Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege
  • Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
  • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad (1-5), der durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wird.

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen