Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert.
Was ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die als fünfte Säule der Sozialversicherung im Jahr 1995 eingeführt wurde. Die gesetzliche Grundlage bildet das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und übernimmt einen Teil der Kosten, die bei häuslicher oder stationärer Pflege entstehen.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2026
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung setzt sich 2026 aus mehreren Komponenten zusammen:
- 3,6% allgemeiner Beitragssatz (wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt)
- + 0,6% Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren (trägt allein der Arbeitnehmer)
- Kinderlose ab 23: 4,2% gesamt
- Mit Kindern: 3,6% minus Kinderrabatt
Kinderrabatt in der Pflegeversicherung
Seit 2024 gibt es einen gestaffelten Kinderrabatt für Eltern mit mehreren Kindern:
- 1 Kind: Kein zusätzlicher Rabatt (nur kein Kinderlosenzuschlag)
- 2 Kinder: -0,25% Rabatt
- 3 Kinder: -0,50% Rabatt
- 4 Kinder: -0,75% Rabatt
- 5 oder mehr Kinder: -1,00% Rabatt (maximal)
Der Rabatt gilt ab dem zweiten Kind und wird beim Arbeitnehmeranteil berücksichtigt.
Sonderregelung Sachsen
In Sachsen gibt es eine Besonderheit bei der Aufteilung der Pflegeversicherungsbeiträge:
- Arbeitnehmer zahlen: 2,3% (statt 1,8%)
- Arbeitgeber zahlen: 1,3% (statt 1,8%)
- Grund: In Sachsen ist der Buß- und Bettag weiterhin ein gesetzlicher Feiertag
- Als Ausgleich zahlen Arbeitnehmer einen höheren Pflegeversicherungsanteil
Beispielrechnungen Pflegeversicherung
Beispiel 1: Kinderloser Arbeitnehmer (28 Jahre), 4.000 € Brutto
- Beitragssatz: 4,2% (3,6% + 0,6% Zuschlag)
- Gesamtbeitrag: 4.000 € × 4,2% = 168 €
- Arbeitgeber: 4.000 € × 1,8% = 72 €
- Arbeitnehmer: 4.000 € × 2,4% = 96 €
Beispiel 2: Mutter mit 3 Kindern, 4.000 € Brutto
- Beitragssatz: 3,1% (3,6% - 0,5% Rabatt)
- Gesamtbeitrag: 4.000 € × 3,1% = 124 €
- Arbeitgeber: 4.000 € × 1,8% = 72 €
- Arbeitnehmer: 4.000 € × 1,3% = 52 €
Beispiel 3: In Sachsen, kinderlos, 4.000 € Brutto
- Beitragssatz: 4,2% (3,6% + 0,6% Zuschlag)
- Gesamtbeitrag: 4.000 € × 4,2% = 168 €
- Arbeitgeber: 4.000 € × 1,3% = 52 €
- Arbeitnehmer: 4.000 € × 2,9% = 116 €
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen:
- Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege
- Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
- Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad (1-5), der durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wird.
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