Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland und dient der Alterssicherung.
Was ist die Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland, geregelt im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung verwaltet und dient der Alterssicherung. Aus den eingezahlten Beiträgen werden die Renten der heutigen Rentner finanziert (Umlageverfahren).
Beitragssatz zur Rentenversicherung 2026
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026:
- 18,6% des Bruttoeinkommens
- Aufteilung: 9,3% Arbeitgeber + 9,3% Arbeitnehmer
- Der Beitrag wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Seit 2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für ganz Deutschland:
- 101.400 € pro Jahr (8.450 € pro Monat) - bundesweit einheitlich
- Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr für die Beitragsberechnung herangezogen
- Maximaler monatlicher Beitrag: 8.450 € × 18,6% = 1.571,70 € (je 785,85 € pro Partei)
Rentenpunkte - So funktioniert das System
Die Höhe der späteren Rente wird durch Rentenpunkte (auch Entgeltpunkte genannt) bestimmt:
- 1 Rentenpunkt = Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten
- Durchschnittseinkommen 2026: ca. 45.358 € (Vorläufiger Wert)
- Wer genau das Durchschnittseinkommen verdient, erhält 1,0 Rentenpunkte pro Jahr
- Bei doppeltem Durchschnittseinkommen: 2,0 Rentenpunkte pro Jahr
- Bei halbem Durchschnittseinkommen: 0,5 Rentenpunkte pro Jahr
Berechnung der Rentenpunkte
Die Formel zur Berechnung der Rentenpunkte lautet:
Rentenpunkte = Eigenes Bruttoeinkommen ÷ Durchschnittseinkommen
Beispiel: Bei einem Jahresbrutto von 60.000 € und einem Durchschnittseinkommen von 45.358 €:
- 60.000 € ÷ 45.358 € = 1,323 Rentenpunkte
Beispielrechnung Rentenversicherungsbeitrag
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 €:
- Gesamtbeitrag: 4.000 € × 18,6% = 744 €
- Arbeitgeberanteil: 4.000 € × 9,3% = 372 €
- Arbeitnehmeranteil: 4.000 € × 9,3% = 372 €
Bei einem Jahresbrutto von 48.000 € würden Sie etwa 1,058 Rentenpunkte pro Jahr sammeln.
Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und bietet verschiedene Leistungen:
- Altersrenten: Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente
- Erwerbsminderungsrenten: Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
- Hinterbliebenenrenten: Witwen-, Witwer- und Waisenrenten
- Rehabilitation: Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
Besonderheiten und Ausnahmen
Nicht alle Arbeitnehmer sind rentenversicherungspflichtig:
- Beamte: Haben eine eigene Altersversorgung, zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung
- Selbstständige: Meist nicht versicherungspflichtig (Ausnahmen: Handwerker, Lehrer, Pfleger)
- Minijobber: Können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
- Geringfügig Beschäftigte: Reduzierte Beiträge möglich
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Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
