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Sachbezüge

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber in Form von Sachwerten oder Dienstleistungen, die bis 50 €/Monat steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern in Sachwerten oder Dienstleistungen gewährt werden. Sie stellen einen geldwerten Vorteil dar und gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es gibt jedoch wichtige Freigrenzen und Pauschalierungsmöglichkeiten, die Sachbezüge zu einem attraktiven Vergütungsinstrument machen. Die steuerlichen Details regelt das Bundesfinanzministerium.

Die 50-Euro-Freigrenze pro Monat

Die wichtigste Regelung für Sachbezüge ist die monatliche Freigrenze von 50 € (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Sachbezüge bis zu diesem Betrag sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

  • Bis 50 €/Monat: Komplett steuer- und SV-frei
  • Über 50 €/Monat: Der gesamte Betrag wird steuerpflichtig (nicht nur der übersteigende Teil)
  • Die Freigrenze gilt pro Arbeitnehmer und pro Monat, nicht übertragbar

Typische Sachbezüge im Überblick

Gängige Sachbezüge, die unter die 50-Euro-Freigrenze fallen können:

  • Gutscheinkarten: Prepaid-Karten wie Sodexo, Edenred, Givve (seit 2022 nur noch geschlossene Systeme)
  • Tankgutscheine: Für bestimmte Tankstellen, als Sachbezug bis 50 €
  • Warengutscheine: Für bestimmte Geschäfte oder Online-Shops
  • Fitnessstudio-Mitgliedschaft: Wenn der Arbeitgeber direkt zahlt
  • Jobticket: Zuschuss zum ÖPNV (alternativ steuerfrei nach §3 Nr. 15 EStG)
  • Erholungsbeihilfe: Bis 156 € (Arbeitnehmer), 104 € (Ehepartner), 52 € (je Kind) pauschal mit 25 %

Sachbezugswerte 2026

Für bestimmte Sachbezüge gelten amtliche Sachbezugswerte, die jährlich angepasst werden. Für 2026 betragen sie:

  • Verpflegung (Mahlzeiten): 313 € pro Monat (Frühstück: 65 €, Mittag- und Abendessen: je 124 €)
  • Unterkunft: 278 € pro Monat (für eine Einzelperson)

Diese Werte gelten, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten oder Unterkunft kostenfrei oder verbilligt zur Verfügung stellt. Sie werden als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesetzt, sofern keine Befreiung greift.

Abgrenzung: Sachbezug vs. Geldleistung

Seit 2020 gelten strengere Regeln für die Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistung. Gutscheine und Geldkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie:

  • Ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen
  • Die Kriterien des §2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen
  • Nicht in Bargeld umgewandelt werden können

Amazon-Gutscheine sind daher in der Regel kein begünstigter Sachbezug mehr, da Amazon ein offenes Warensortiment anbietet.

Sachbezüge und Sozialversicherung

Sachbezüge, die unter der 50-Euro-Freigrenze liegen, sind auch sozialversicherungsfrei. Bei steuerpflichtigen Sachbezügen fallen in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge an, es sei denn, der Arbeitgeber wählt die Pauschalbesteuerung nach §37b EStG (30 % pauschal). In diesem Fall sind die Sachbezüge ebenfalls sozialversicherungsfrei.

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen