gehaltly.de - Brutto Netto Rechner

Steuerfreibetrag

Steuerfreibeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Es gibt verschiedene Arten wie Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und weitere Freibeträge für besondere Situationen.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist ein Steuerfreibetrag?

Ein Steuerfreibetrag ist ein Betrag, bis zu dem Einkommen oder bestimmte Einnahmen steuerfrei bleiben. Die verschiedenen Freibeträge sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Freibeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe der zu zahlenden Steuern. Sie dienen dazu, das Existenzminimum zu sichern, besondere Lebensumstände zu berücksichtigen oder bestimmte Aufwendungen steuerlich zu entlasten.

Im Gegensatz zu Pauschbeträgen, die automatisch gewährt werden, müssen viele Freibeträge beantragt oder nachgewiesen werden. Einige Freibeträge gelten jedoch automatisch für alle Steuerpflichtigen.

Arten von Steuerfreibeträgen in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Steuerfreibeträgen für unterschiedliche Lebenssituationen:

Automatische Freibeträge

  • Grundfreibetrag: 12.348 € (2026) – stellt das Existenzminimum steuerfrei, gilt für alle
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € für Ledige, 2.000 € für Verheiratete – für Kapitalerträge
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 € – für Werbungskosten bei Arbeitnehmern
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 € – für Sonderausgaben

Freibeträge für Familien

  • Kinderfreibetrag: 4.878 € pro Elternteil (2026) – bestehend aus 3.414 € sächlichem Kinderfreibetrag + 1.464 € BEA-Freibetrag
  • BEA-Freibetrag: 2.928 € (1.464 € pro Elternteil, im Kinderfreibetrag enthalten) – für Betreuung, Erziehung, Ausbildung
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € plus 240 € für jedes weitere Kind
  • Ausbildungsfreibetrag: 1.200 € – für volljährige Kinder in Ausbildung mit auswärtiger Unterbringung

Weitere wichtige Freibeträge

  • Altersentlastungsbetrag: Für Personen ab 64 Jahren (abschmelzend je nach Geburtsjahr)
  • Behinderten-Pauschbetrag: 384 € bis 2.840 € je nach Grad der Behinderung
  • Pflege-Pauschbetrag: 1.800 € bei Pflegegrad 2, bis zu 1.800 € bei höheren Pflegegraden
  • Versorgungsfreibetrag: Für Betriebsrenten und Pensionen (abschmelzend)

Wie funktionieren Steuerfreibeträge?

Steuerfreibeträge reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen. Im Unterschied zu Steuerermäßigungen, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, senken Freibeträge die Bemessungsgrundlage:

  • Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben etc.
  • = Einkommen minus Freibeträge
  • = Zu versteuerndes Einkommen
  • Darauf wird der Steuersatz angewendet

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Je höher Ihr Steuersatz, desto größer die Ersparnis durch Freibeträge.

Beispielrechnung Steuerfreibeträge

Beispiel - Arbeitnehmer mit Kind:

  • Bruttoeinkommen: 50.000 €
  • Minus Arbeitnehmerpauschbetrag: -1.230 €
  • Minus Sonderausgabenpauschbetrag: -36 €
  • Einkommen: 48.734 €
  • Minus Grundfreibetrag: -12.348 €
  • Minus Kinderfreibetrag (halber): -4.878 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 31.508 €

Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von ca. 20% auf dieses Einkommen spart der Kinderfreibetrag allein etwa 976 € Steuern.

So beantragen Sie Steuerfreibeträge - Das ELStAM-System

Seit 2013 werden Lohnsteuerfreibeträge über das ELStAM-System (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) verwaltet. Dieses System hat die Lohnsteuerkarte in Papierform abgelöst.

Funktionsweise von ELStAM

  • Automatische Speicherung: Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale sind elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert
  • Abruf durch Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch ab
  • Aktualisierung: Änderungen werden automatisch oder auf Antrag aktualisiert
  • Einsicht möglich: Sie können Ihre ELStAM online einsehen über Elster oder beim Finanzamt

Freibeträge beantragen über ELStAM

Bestimmte Freibeträge können Sie als Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen, um bereits während des Jahres weniger Lohnsteuer zu zahlen:

  • Werbungskosten: Wenn sie über 1.230 € liegen (z.B. Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung)
  • Sonderausgaben: Wenn sie über 36 € liegen (z.B. Altersvorsorge, Spenden)
  • Außergewöhnliche Belastungen: Z.B. Krankheitskosten, Pflegekosten
  • Behinderten-Pauschbetrag: Bei Schwerbehinderung

Antragstellung

Freibeträge beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt:

  • Online: Über ELSTER (Mein ELSTER) – schnellste Methode
  • Formular: "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (Hauptvordruck mit Anlage)
  • Nachweise: Belege für die beantragten Freibeträge beifügen
  • Gültigkeit: Meist für 2 Jahre, dann erneute Beantragung nötig

Wann lohnt sich die Beantragung von Freibeträgen?

Die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte lohnt sich besonders, wenn:

  • Hohe regelmäßige Kosten: Lange Arbeitswege (über 20 km), doppelte Haushaltsführung
  • Liquiditätsvorteil gewünscht: Sie möchten monatlich mehr Netto statt einer Steuererstattung im Folgejahr
  • Planbare Ausgaben: Sie können die Höhe der Kosten gut einschätzen
  • Vermeidung von Steuernachzahlungen: Bei zusätzlichen Einkünften kann ein niedrigerer Freibetrag Nachzahlungen vermeiden

Wichtig: Wenn Ihre tatsächlichen Aufwendungen am Jahresende niedriger sind als der eingetragene Freibetrag, müssen Sie Steuern nachzahlen.

Freibeträge in der Steuererklärung

Auch wenn Sie Freibeträge nicht auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, können Sie diese in der Einkommensteuererklärung geltend machen:

  • Werbungskosten: Anlage N
  • Sonderausgaben: Hauptvordruck und Anlage Vorsorgeaufwand
  • Außergewöhnliche Belastungen: Hauptvordruck
  • Kinder: Anlage Kind
  • Behinderten-Pauschbetrag: Hauptvordruck

Die Erstattung erfolgt dann über die Einkommensteuerveranlagung im Folgejahr.

Unterschied zwischen Freibetrag und Pauschbetrag

Freibeträge und Pauschbeträge werden oft verwechselt, es gibt jedoch wichtige Unterschiede:

  • Pauschbetrag: Wird automatisch gewährt ohne Nachweis (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag 1.230 €)
  • Freibetrag: Muss oft beantragt werden oder erfordert Nachweise (z.B. Kinderfreibetrag, Behinderten-Pauschbetrag)
  • Überschreiten möglich: Bei Pauschbeträgen können Sie höhere tatsächliche Kosten nachweisen und absetzen

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen