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Steuerklasse 4

Die Steuerklasse 4 ist die Standard-Steuerklasse für verheiratete Paare und bietet mit dem Faktorverfahren eine faire Steuerverteilung.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Wer gehört in Steuerklasse 4?

Die Steuerklasse 4 ist die Standard-Steuerklasse für verheiratete Arbeitnehmer gemäß §38b EStG und wird automatisch nach der Hochzeit eingetragen. Sie gilt für:

  • Frisch verheiratete Paare: Nach der Hochzeit automatisch für beide Partner
  • Ehepaare mit ähnlichem Einkommen: Wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften: Beide Partner erhalten Steuerklasse 4
  • Paare, die keine Nachzahlungen wollen: Alternative zur Kombination 3/5

Die Steuerklasse 4 kann in drei Varianten gewählt werden:

  • 4/4 ohne Faktor: Beide Partner wie Singles besteuert
  • 4/4 mit Faktor: Berücksichtigt das tatsächliche Einkommensverhältnis
  • 4/4 mit individuellen Freibeträgen: Zusätzliche Freibeträge können beantragt werden

Abzüge und Freibeträge in Steuerklasse 4

In der Steuerklasse 4 gelten für 2026 folgende Freibeträge (pro Person):

  • Grundfreibetrag: 12.348 € pro Jahr
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 € pro Jahr
  • Sozialausgabenpauschbetrag: 36 € pro Jahr
  • Vorsorgepauschale: Abhängig vom Bruttoeinkommen
  • Kinderfreibetrag: Wird bei beiden Partnern je zur Hälfte berücksichtigt

Besonderheit beim Faktorverfahren (4/4 mit Faktor):

Das Faktorverfahren berechnet einen individuellen Faktor basierend auf dem Einkommensverhältnis beider Partner. Dieser Faktor wird auf die Lohnsteuer angewendet, sodass bereits monatlich eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erfolgt.

Berechnung des Faktors: (Gemeinsame Jahressteuer nach Splittingtarif) / (Summe der Lohnsteuer beider Partner nach Grundtabelle)

Beispielrechnung Steuerklasse 4

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 € in Steuerklasse 4 (ohne Kirchensteuer):

  • Bruttogehalt: 3.500,00 €
  • Rentenversicherung (9,3%): -325,50 €
  • Arbeitslosenversicherung (1,3%): -45,50 €
  • Krankenversicherung (7,3% + Zusatzbeitrag ~1,45%): -306,25 €
  • Pflegeversicherung (1,8%): -63,00 €
  • Lohnsteuer: ca. -520,00 €
  • Solidaritätszuschlag: ca. -0,00 €
  • Nettogehalt: ca. 2.243,00 €

Mit Faktorverfahren (Beispiel: Partner verdient 2.000 €, Faktor 0,89):

  • Lohnsteuer vor Faktor: 520,00 €
  • Lohnsteuer nach Faktor (× 0,89): ca. -463,00 €
  • Nettogehalt mit Faktor: ca. 2.316,00 €

Vor- und Nachteile der Steuerklasse 4

Vorteile:

  • Automatische Zuordnung nach Hochzeit - kein Antrag nötig
  • Faire Verteilung der Steuerlast auf beide Partner
  • Meist keine oder geringe Steuernachzahlung
  • Mit Faktorverfahren: Optimale Anpassung an Einkommensverhältnis
  • Keine Pflicht zur Steuererklärung (außer mit Faktor)
  • Einfaches und transparentes System

Nachteile:

  • Höhere monatliche Steuerabzüge als in Steuerklasse 3
  • Bei großem Einkommensunterschied weniger optimal als 3/5
  • Mit Faktorverfahren: Pflicht zur jährlichen Steuererklärung
  • Lohnersatzleistungen niedriger als in Steuerklasse 3
  • Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden

Wechsel der Steuerklasse

So funktioniert der Wechsel und die Wahl der richtigen Variante:

Automatischer Wechsel nach Heirat:

  • Nach der Hochzeit werden beide Partner automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet
  • Sie müssen nichts unternehmen, wenn Sie bei 4/4 bleiben möchten
  • Das Finanzamt erhält die Information vom Standesamt

Wechsel in andere Kombinationen:

  • Von 4/4 zu 3/5: Wenn ein Partner deutlich mehr verdient (mindestens 60% des Gesamteinkommens)
  • Von 3/5 zu 4/4: Wenn sich Einkommensverhältnisse angleichen oder Nachzahlungen vermieden werden sollen
  • Zu 4/4 mit Faktor: Antrag beim Finanzamt mit Einkommensnachweisen beider Partner

Wann sollten Sie das Faktorverfahren wählen?

  • Beide Partner arbeiten, aber mit unterschiedlichen Einkommen
  • Sie möchten hohe Steuernachzahlungen vermeiden
  • Gerechte Verteilung der Steuerlast ist Ihnen wichtig
  • Sie sind bereit, jährlich eine Steuererklärung abzugeben

Wann sollten Sie bei 4/4 ohne Faktor bleiben?

  • Beide Partner verdienen etwa gleich viel
  • Sie möchten keine Steuererklärung abgeben müssen
  • Einfachheit ist Ihnen wichtiger als Optimierung

Der Steuerklassenwechsel kann seit 2020 mehrfach im Jahr beim Finanzamt beantragt werden. Die Änderung wird in der Regel zum nächsten Monat wirksam.

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen