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Steuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 ist für den Geringverdiener in der Kombination 3/5 und hat die höchsten monatlichen Steuerabzüge.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Wer gehört in Steuerklasse 5?

Die Steuerklasse 5 kann nur in Kombination mit Steuerklasse 3 gewählt werden und ist ausschließlich für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer vorgesehen (gemäß §38b EStG):

  • Der Geringverdiener in einer Ehe/Partnerschaft, wenn die Kombination 3/5 gewählt wird
  • Der zweite Partner, während der andere in Steuerklasse 3 ist
  • Teilzeitbeschäftigte in einer Ehe, wenn der Partner Vollzeit in Steuerklasse 3 arbeitet

Wichtig: Steuerklasse 5 bedeutet nicht automatisch, dass Sie weniger verdienen. Es ist eine bewusste Wahl innerhalb der Ehe, um dem Besserverdiener in Steuerklasse 3 monatlich mehr Netto zu ermöglichen. Die Jahressteuerlast bleibt für das Ehepaar gleich.

Abzüge und Freibeträge in Steuerklasse 5

In der Steuerklasse 5 werden für 2026 die niedrigsten Freibeträge aller Steuerklassen gewährt:

  • Grundfreibetrag: 0 € (wird vollständig dem Partner in Steuerklasse 3 zugerechnet)
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 0 €
  • Sozialausgabenpauschbetrag: 0 €
  • Vorsorgepauschale: Reduzierter Betrag
  • Kinderfreibetrag: 0 € (wird in Steuerklasse 3 berücksichtigt)

Das Fehlen der Freibeträge führt dazu, dass bereits ab dem ersten Euro Einkommen Lohnsteuer abgezogen wird. Dies ist der Ausgleich für die hohen Freibeträge in Steuerklasse 3.

Folge: Die monatlichen Steuerabzüge in Steuerklasse 5 sind deutlich höher als in allen anderen Steuerklassen, teilweise bis zu 40-45% des Bruttoeinkommens bei höheren Gehältern.

Beispielrechnung Steuerklasse 5

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 € in Steuerklasse 5 (ohne Kirchensteuer):

  • Bruttogehalt: 2.500,00 €
  • Rentenversicherung (9,3%): -232,50 €
  • Arbeitslosenversicherung (1,3%): -32,50 €
  • Krankenversicherung (7,3% + Zusatzbeitrag ~1,45%): -218,75 €
  • Pflegeversicherung (1,8%): -45,00 €
  • Lohnsteuer: ca. -650,00 €
  • Solidaritätszuschlag: ca. -0,00 €
  • Nettogehalt: ca. 1.324,00 €

Zum Vergleich: Das gleiche Bruttogehalt würde ergeben:

  • In Steuerklasse 1: ca. 1.740 € netto (405 € mehr)
  • In Steuerklasse 4: ca. 1.740 € netto (405 € mehr)
  • In Steuerklasse 3: ca. 1.900 € netto (565 € mehr)

Die hohen Abzüge in Steuerklasse 5 werden jedoch durch die niedrigen Abzüge des Partners in Steuerklasse 3 mehr als ausgeglichen. In der Jahressteuererklärung erfolgt dann der Ausgleich.

Vor- und Nachteile der Steuerklasse 5

Vorteile:

  • Partner in Steuerklasse 3 hat deutlich mehr monatliches Netto
  • Als Paar insgesamt höherer monatlicher Cashflow
  • Vorteilhaft bei großem Einkommensunterschied (60% oder mehr)
  • Partner in Steuerklasse 3 erhält höhere Lohnersatzleistungen
  • Bei der Jahressteuererklärung meist Erstattung zu erwarten

Nachteile:

  • Sehr hohe monatliche Steuerabzüge (bis zu 40-45% Lohnsteuer möglich)
  • Sehr niedriges monatliches Nettoeinkommen
  • Niedrige Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld)
  • Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
  • Kann demotivierend wirken ("Arbeiten lohnt sich nicht")
  • Bei Trennung/Scheidung sofortiger Wechsel erforderlich

Wechsel der Steuerklasse

Wann sollten Sie aus Steuerklasse 5 wechseln?

  • Elterngeld geplant: Mindestens 7 Monate vor Mutterschutz in Steuerklasse 3 oder 4 wechseln
  • Arbeitslosigkeit droht: Rechtzeitig in Steuerklasse 3 oder 4 wechseln für höheres Arbeitslosengeld
  • Einkommen angleichen sich: Wechsel zu 4/4 oder Faktorverfahren sinnvoll
  • Persönliche Unzufriedenheit: Zu niedriges Netto kann belastend sein

Alternativen zur Kombination 3/5:

  • Steuerklasse 4/4 ohne Faktor: Beide Partner zahlen gleich viel, wie Singles
  • Steuerklasse 4/4 mit Faktor: Faire Verteilung basierend auf tatsächlichem Einkommensverhältnis, vermeidet hohe Nachzahlungen
  • Zurück zu 3/5 mit getauschten Rollen: Wenn sich die Einkommensverhältnisse umkehren

So beantragen Sie den Wechsel:

  • Gemeinsamer Antrag beider Ehepartner beim Finanzamt erforderlich
  • Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" ausfüllen
  • Wechsel ist seit 2020 mehrfach pro Jahr möglich
  • Änderung wird in der Regel zum Folgemonat wirksam

Wichtige Fristen für Lohnersatzleistungen:

Elterngeld und Arbeitslosengeld werden auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate berechnet. Daher sollten Sie mindestens 7-12 Monate vor Beantragung dieser Leistungen die Steuerklasse wechseln, wenn Sie in Steuerklasse 5 sind.

Beispiel: Wenn Sie im Januar 2027 in Elternzeit gehen möchten, sollten Sie spätestens im Juni 2026 in Steuerklasse 3 oder 4 wechseln.

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen