gehaltly.de - Brutto Netto Rechner

Steuerklasse 6

Die Steuerklasse 6 gilt für Zweitjobs und Nebenjobs und hat die höchsten Steuerabzüge ohne Freibeträge.

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 01. März 2026

Wer gehört in Steuerklasse 6?

Die Steuerklasse 6 gilt gemäß §38b Abs. 2 Nr. 6 EStG ausschließlich für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse und wird automatisch zugeordnet:

  • Zweitjob: Wenn Sie neben Ihrer Hauptbeschäftigung einen weiteren Job ausüben
  • Nebenjob: Jede zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Drittjob und weitere Jobs: Alle weiteren Beschäftigungen nach dem Hauptjob
  • Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig: Nur der Hauptarbeitgeber erhält Ihre normale Steuerklasse (1-5)

Wichtig: Steuerklasse 6 gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Minijobs (bis 556 € in 2026) und selbstständige Tätigkeiten fallen nicht unter Steuerklasse 6.

Die Zuordnung erfolgt automatisch: Ihr Hauptarbeitgeber erhält Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Ihrer regulären Steuerklasse (1-5). Alle weiteren Arbeitgeber melden Sie automatisch in Steuerklasse 6 an.

Abzüge und Freibeträge in Steuerklasse 6

In der Steuerklasse 6 werden für 2026 keinerlei Freibeträge berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: 0 € (wird bereits beim Hauptjob berücksichtigt)
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 0 €
  • Sozialausgabenpauschbetrag: 0 €
  • Vorsorgepauschale: 0 €
  • Kinderfreibetrag: 0 €
  • Alle anderen Freibeträge: 0 €

Folge der fehlenden Freibeträge:

  • Lohnsteuer wird ab dem ersten Euro berechnet
  • Sehr hoher Steuersatz von Anfang an (ca. 42% bei höheren Einkommen)
  • Zusätzlich Solidaritätszuschlag auf die Lohnsteuer
  • Bei Kirchenmitgliedschaft auch Kirchensteuer

Die Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch normal berechnet (ca. 20% des Bruttogehalts), wenn die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht durch den Hauptjob erreicht wurden.

Beispielrechnung Steuerklasse 6

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1.500 € im Nebenjob in Steuerklasse 6 (ohne Kirchensteuer):

  • Bruttogehalt: 1.500,00 €
  • Rentenversicherung (9,3%): -139,50 €
  • Arbeitslosenversicherung (1,3%): -19,50 €
  • Krankenversicherung (7,3% + Zusatzbeitrag ~1,45%): -131,25 €
  • Pflegeversicherung (1,8%): -27,00 €
  • Lohnsteuer: ca. -530,00 € (ca. 35%)
  • Solidaritätszuschlag: ca. -29,00 €
  • Nettogehalt: ca. 625,00 €

Zum Vergleich: Das gleiche Bruttogehalt würde in anderen Steuerklassen ergeben:

  • In Steuerklasse 1: ca. 1.070 € netto (438 € mehr)
  • In Steuerklasse 3: ca. 1.200 € netto (568 € mehr)
  • Als Minijob (556 €): 556 € netto, steuerfrei

Bei einem höheren Nebenverdienst von 2.500 € monatlich:

  • Lohnsteuer: ca. -1.050 € (ca. 42%)
  • Nettogehalt nach allen Abzügen: ca. 900 € (nur 36% des Brutto)

Vor- und Nachteile der Steuerklasse 6

Vorteile:

  • Automatische Zuordnung - kein Antrag erforderlich
  • Hohe Steuervorauszahlung vermeidet große Nachzahlungen
  • Oft Steuererstattung nach Jahresabrechnung
  • Transparente Handhabung bei mehreren Jobs
  • Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben und fair

Nachteile:

  • Extrem hohe monatliche Steuerabzüge (35-45% Lohnsteuer)
  • Sehr niedriges Nettoeinkommen aus dem Nebenjob
  • Keine Freibeträge werden berücksichtigt
  • Pflicht zur Steuererklärung (bei den meisten)
  • Zwischenzeitlich weniger verfügbares Geld (bis zur Erstattung)
  • Kann demotivierend für Nebenjobs sein

Wechsel der Steuerklasse und Alternativen

Kann man Steuerklasse 6 vermeiden?

Nein, Steuerklasse 6 ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht gewechselt werden. Es gibt jedoch Alternativen zum klassischen Zweitjob:

  • Minijob (bis 556 € in 2026): Pauschal besteuert, keine Steuerklasse 6, Sie erhalten das volle Brutto
  • Midijob (556-2.000 €): Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, aber ebenfalls Steuerklasse 6
  • Selbstständige Nebentätigkeit: Keine Lohnsteuer, sondern Versteuerung über Einkommensteuererklärung
  • Überstunden im Hauptjob: Werden in Ihrer regulären Steuerklasse versteuert

Was Sie bei Steuerklasse 6 tun können:

  • Hauptjob optimieren: Prüfen Sie, ob Ihr Hauptjob in der optimalen Steuerklasse ist (bei Verheirateten)
  • Freibeträge beantragen: Sie können beim Finanzamt Freibeträge für den Zweitjob beantragen (z.B. für hohe Werbungskosten)
  • Steuererklärung abgeben: Pflicht bei Steuerklasse 6, führt meist zu Erstattung
  • Jobs tauschen: Wenn möglich, machen Sie den besser bezahlten Job zum Hauptjob

Freibetrag für Steuerklasse 6 beantragen:

Sie können beim Finanzamt einen Freibetrag für Ihren Zweitjob beantragen, wenn Sie z.B. hohe Fahrtkosten haben:

  • Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" ausfüllen
  • Nachweise für Werbungskosten, Sonderausgaben etc. einreichen
  • Freibetrag wird dann monatlich bei der Lohnsteuer berücksichtigt
  • Führt zu niedrigeren Abzügen und höherem Netto

Steuererklärung bei Steuerklasse 6:

Mit Steuerklasse 6 sind Sie in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ist aber vorteilhaft:

  • Die zu hoch gezahlte Lohnsteuer wird erstattet
  • Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können geltend gemacht werden
  • Der Grundfreibetrag und alle anderen Freibeträge werden bei der Jahresberechnung berücksichtigt
  • Oft erhalten Sie mehrere hundert bis tausend Euro zurück

Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen