Werbungskosten
Werbungskosten sind berufsbedingte Ausgaben von Arbeitnehmern, die das zu versteuernde Einkommen mindern und so die Steuerlast senken.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen (§9 EStG). Für Arbeitnehmer sind dies alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und führen damit zu einer niedrigeren Steuerlast. Die gesetzliche Grundlage ist im §9 EStG geregelt.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026
Allen Arbeitnehmern wird automatisch ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr gewährt, ohne dass Nachweise erbracht werden müssen. Dieser wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Eine Steuererklärung lohnt sich erst, wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Pauschbetrag überschreiten.
Typische Werbungskosten im Überblick
Die wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer:
Fahrtkosten (Pendlerpauschale)
- 0,30 €/km für die ersten 20 km (einfache Entfernung)
- 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer
- Gilt für alle Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad, ÖPNV)
- Beispiel: 30 km × 220 Arbeitstage = (220 × 20 × 0,30) + (220 × 10 × 0,38) = 1.320 + 836 = 2.156 €
Homeoffice-Pauschale
- 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage pro Jahr
- Höchstbetrag: 1.260 € pro Jahr
- Kein separates Arbeitszimmer erforderlich
- An Homeoffice-Tagen keine Pendlerpauschale möglich
Arbeitsmittel
- Computer, Laptop, Tablet: Vollständiger Abzug im Anschaffungsjahr (seit 2021 sofortige Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter)
- Büromöbel: Schreibtisch, Bürostuhl (bei überwiegend beruflicher Nutzung)
- Fachliteratur: Bücher, Fachzeitschriften, Online-Abonnements
- Büromaterial: Stifte, Papier, Druckerpatronen
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können sofort abgeschrieben werden
Fortbildung und Weiterbildung
- Kursgebühren: Voll abzugsfähig bei beruflichem Zusammenhang
- Reisekosten: Fahrt, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand
- Lernmaterial: Bücher, Software, Online-Kurse
- Prüfungsgebühren
Weitere absetzbare Werbungskosten
- Bewerbungskosten: Porto, Bewerbungsfotos, Fahrten zum Vorstellungsgespräch
- Berufskleidung: Typische Berufskleidung (Arztkittel, Sicherheitsschuhe), nicht Alltagskleidung
- Kontoführungsgebühren: Pauschal 16 € ohne Nachweis
- Gewerkschaftsbeiträge: Voll abzugsfähig
- Doppelte Haushaltsführung: Miete am Arbeitsort (max. 1.000 €/Monat), Familienheimfahrten
- Umzugskosten: Bei berufsbedingtem Umzug (Umzugskostenpauschale 2026: 886 €)
Werbungskosten in der Steuererklärung
Werbungskosten werden in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen. Es lohnt sich, alle Belege zu sammeln und aufzubewahren. Erst wenn die Summe der tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt, profitieren Sie von der Einzelaufstellung. Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab: Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % führen 2.000 € Werbungskosten (über den Pauschbetrag hinaus) zu einer Ersparnis von ca. 270 €.
Hinweis: Die Informationen in diesem Lexikon dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
