Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen in Deutschland.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum gewährt. Seit der Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) profitieren deutlich mehr Haushalte von dieser Sozialleistung. Weitere Informationen bietet die Bundesregierung.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich alle Personen, die:
- Über ein eigenes Einkommen verfügen (auch Rente, BAföG-Bankdarlehen)
- Kein Bürgergeld, keine Sozialhilfe oder ähnliche Transferleistungen beziehen (diese decken Wohnkosten bereits ab)
- Deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen liegt
- Die Miete oder Belastung für Wohneigentum tragen
Auch Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten, etwa wenn sie kein BAföG beziehen oder nur ein BAföG-Bankdarlehen erhalten.
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Die Höhe des Wohngelds hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder: Je mehr Personen, desto höher die Einkommensgrenze und der mögliche Zuschuss
- Gesamteinkommen des Haushalts: Berücksichtigt werden Bruttoeinkommen abzüglich Freibeträge und Pauschalen
- Höhe der Miete bzw. Belastung: Nur bis zur Miethöchstgrenze der jeweiligen Mietstufe
Die Berechnung erfolgt nach einer komplexen Wohngeldformel (§19 WoGG), die das Mindesteinkommen, die zu berücksichtigende Miete und Freibeträge für Heizkosten und einen Klimabonus einbezieht.
Mietstufen in Deutschland
Deutschland ist in 7 Mietstufen (I bis VII) eingeteilt, die das regionale Mietpreisniveau widerspiegeln:
- Mietstufe I: Geringe Mieten (z.B. viele Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Thüringen)
- Mietstufe III-IV: Durchschnittliches Niveau (viele mittelgroße Städte)
- Mietstufe VI-VII: Hohe Mieten (z.B. München, Frankfurt, Stuttgart, Hamburg)
Die Mietstufe bestimmt die Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Mietobergrenze 2026 je nach Mietstufe zwischen ca. 377 € (Stufe I) und ca. 633 € (Stufe VII).
Einkommensgrenzen beim Wohngeld
Die Einkommensgrenzen variieren nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Als grobe Orientierung für 2026:
- 1-Personen-Haushalt: Monatliches Bruttoeinkommen bis ca. 1.600 – 1.900 € (je nach Mietstufe)
- 2-Personen-Haushalt: Bis ca. 2.100 – 2.500 €
- 4-Personen-Haushalt: Bis ca. 3.200 – 3.800 €
Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 10 % für Steuern und 10 % für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (bei Pflichtversicherten). Freibeträge gibt es für Schwerbehinderte und Alleinerziehende.
Wohngeld beantragen
Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde oder Stadt gestellt. Benötigte Unterlagen sind unter anderem:
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Mietvertrag bzw. Belastungsnachweise
- Personalausweis
- Nachweise über Freibeträge (z.B. Schwerbehindertenausweis)
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden (Weiterleistungsantrag).
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