Lohnrechner 2026 — Stundenlohn & Nettolohn
Berechnen Sie Ihren Nettolohn aus Stundenlohn oder Bruttolohn
Unser Lohnrechner 2026 ist die richtige Wahl für Arbeitnehmer mit Stundenlohn, variablen Arbeitszeiten oder Mindestlohn. Berechnen Sie Ihren Nettolohn aus dem Bruttostundenlohn oder Monatsbrutto und erfahren Sie, welche Abzüge bei Schichtarbeit, Überstundenzuschlägen und Wochenendarbeit anfallen.
Besonders nützlich für Teilzeitkräfte, gewerbliche Arbeitnehmer und Minijobber: Vergleichen Sie verschiedene Stundenmodelle und erfahren Sie, wie sich der Mindestlohn 2026 auf Ihr Netto auswirkt. Die Berechnungen basieren auf den aktuellen Lohntabellen und Beitragssätzen für 2026.
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Wichtige Begriffe zum Lohn
Bruttolohn
Der Bruttolohn ist die Gesamtvergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Er umfasst den Grundlohn sowie alle steuerpflichtigen Zuschläge wie Überstundenvergütung, Nachtzuschläge, Wochenend- und Feiertagszuschläge, Schichtzulagen oder Leistungsprämien. Bei Stundenlöhnern wird der Bruttolohn durch Multiplikation von Stundenlohn und geleisteten Arbeitsstunden berechnet.
Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 18 EUR und 160 Arbeitsstunden im Monat beträgt der Bruttolohn 2.880 EUR. Hinzu kommen eventuelle Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit, die den Bruttolohn erhöhen.
Nettolohn
Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben vom Bruttolohn übrig bleibt und Ihnen ausgezahlt wird. Er wird auch als Auszahlungsbetrag bezeichnet. Der Nettolohn variiert je nach Steuerklasse, Bundesland, Kirchenzugehörigkeit und persönlicher Situation. Bei Stundenlöhnern kann der Nettolohn durch unterschiedliche monatliche Arbeitsstunden schwanken.
Tipp: Um Ihren Nettostundenlohn zu ermitteln, teilen Sie den monatlichen Nettolohn durch die geleisteten Arbeitsstunden. So können Sie verschiedene Jobangebote besser vergleichen und wissen, was Sie tatsächlich pro Stunde verdienen.
Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt 2026 voraussichtlich 12,82 EUR pro Stunde (Stand: Januar 2026). Er gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer und wird regelmäßig angepasst. Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens diesen Betrag zu zahlen. Bei einer Vollzeitstelle (160 Stunden/Monat) ergibt sich daraus ein Bruttolohn von etwa 2.051 EUR monatlich.
Wichtig zu wissen: Der Mindestlohn gilt für alle Branchen. Einige Branchen haben jedoch durch Tarifverträge höhere Mindestlöhne festgelegt (z.B. Baugewerbe, Pflegebranche, Elektrohandwerk). Auszubildende, Praktikanten im Pflichtpraktikum und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen.
Häufig gestellte Fragen zum Lohnrechner
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