Brutto Netto Rechnung - So berechnen Sie Ihr Nettogehalt
Die Brutto-Netto-Rechnung zeigt, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Die Berechnung der Einkommensteuer basiert auf dem Tarif nach §32a EStG. Dieser Prozess mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, folgt aber klaren Regeln und Formeln.
In diesem Guide führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung und zeigen Ihnen an einem konkreten Beispiel, wie Sie Ihr Nettogehalt selbst ermitteln können.
Die Brutto-Netto-Formel
Die Berechnung von Brutto zu Netto folgt einer klaren Formel mit mehreren Schritten. Jeder Schritt berücksichtigt unterschiedliche Abzüge.
Grundformel
Wichtig: Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttogehalt berechnet. Die Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) werden vom Bruttogehalt minus Sozialversicherungsbeiträgen (= zu versteuerndes Einkommen) berechnet, unter Berücksichtigung von Freibeträgen.
Schritt 1: Sozialversicherungsbeiträge berechnen
Der erste Schritt ist die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sind für alle Steuerklassen gleich.
Sozialversicherungsbeiträge 2026 (Arbeitnehmeranteil):
Beispiel bei 3.000 EUR Brutto (mit Kind):
Schritt 2: Lohnsteuer berechnen
Die Lohnsteuer wird auf Ihr zu versteuerndes Einkommen (Brutto minus Sozialabgaben minus Freibeträge) berechnet. Sie ist progressiv - höhere Einkommen zahlen prozentual mehr.
Berechnungsgrundlage:
Einkommensteuertabelle 2026 (vereinfacht):
Berechnung für unser Beispiel (Steuerklasse 1):
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 28.386 EUR liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag (12.348 EUR). Auf die ersten 12.348 EUR fällt keine Steuer an. Auf die verbleibenden 16.038 EUR wird progressiv besteuert.
Hinweis: Die Lohnsteuer ist stark von der Steuerklasse abhängig. In Steuerklasse 3 wäre die Lohnsteuer deutlich niedriger (ca. 90 EUR/Monat), in Steuerklasse 5 deutlich höher (ca. 520 EUR/Monat). Die tatsächliche Jahressteuerlast wird über die Steuererklärung ausgeglichen.
Schritt 3: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Nach der Lohnsteuer werden noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer berechnet. Beide basieren auf der Höhe der Lohnsteuer.
Solidaritätszuschlag
Der Soli beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 entfällt er für die meisten Steuerzahler durch eine Freigrenze.
* Keine Zahlung durch Freigrenze
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt 8% (BY, BW) oder 9% (andere Bundesländer) der Lohnsteuer. Nur für Kirchenmitglieder.
* Falls Kirchenmitglied
Wichtig: Die Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar! Sie können sie in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen, was Ihre Steuerlast reduziert. Effektiv zahlen Sie daher weniger als die berechneten 8% oder 9%.
Schritt 4: Nettogehalt ermitteln
Jetzt setzen wir alle Berechnungen zusammen und ermitteln das finale Nettogehalt, das auf Ihrem Konto landet.
Komplette Berechnung
Ergebnis:
Von 3.000 EUR Bruttogehalt bleiben in Steuerklasse 1 mit Kirchensteuer etwa 2.022 EUR netto übrig. Das entspricht 67,41% vom Brutto. Die Gesamtabzüge betragen 977,85 EUR oder 32,60%. Ohne Kirchensteuer würden etwa 2.051 EUR netto übrig bleiben (68,35%).
