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Elterngeld: Brutto oder Netto? - Berechnung 2026

Von gehaltly.de Redaktion|Aktualisiert: 1. März 2026

Eine der häufigsten Fragen werdender Eltern ist: Wird Elterngeld vom Brutto oder vom Netto berechnet? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn das Elterngeld orientiert sich an einem speziell berechneten "Elterngeld-Netto", das sich vom tatsächlichen Nettoeinkommen auf Ihrer Gehaltsabrechnung unterscheidet. Detaillierte Informationen zum Elterngeld bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

In diesem Guide erklären wir Ihnen ausführlich, wie das Elterngeld 2026 berechnet wird, welche Faktoren eine Rolle spielen und wie Sie Ihr Elterngeld optimieren können.

Die Elterngeld-Berechnung: Grundlagen

Das Elterngeld beträgt in der Regel 65-67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Doch dieses 'Netto' wird speziell für das Elterngeld berechnet.

So funktioniert die Berechnung:

  1. Ausgangspunkt: Ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate (vor der Geburt)
  2. Abzug Sozialversicherung: Pauschal 21% für Sozialversicherungsbeiträge
  3. Abzug Lohnsteuer: Individuelle Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse
  4. Ergebnis: Ihr "Elterngeld-Netto"
  5. Elterngeld: 65-67% vom Elterngeld-Netto

Elterngeld-Formel

Brutto-Durchschnitt (12 Monate)
- 21% Sozialversicherungspauschale
- Individuelle Lohnsteuer
= Elterngeld-Netto
Elterngeld = Elterngeld-Netto × 65-67%

Wichtig: Das Elterngeld-Netto unterscheidet sich vom tatsächlichen Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung, da andere Pauschalen verwendet werden. In der Regel liegt das Elterngeld-Netto etwas höher als Ihr tatsächliches Netto.

Beispielrechnung: Elterngeld berechnen

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an, um die Elterngeld-Berechnung zu verdeutlichen. Wir nehmen ein durchschnittliches Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich in Steuerklasse 1.

Schritt 1: Elterngeld-Netto ermitteln

Durchschnittliches Bruttogehalt3.000,00 EUR
- Sozialversicherungspauschale (21%)-630,00 EUR
- Lohnsteuer (Steuerklasse 1, pauschal)-315,00 EUR
- Solidaritätszuschlag-0,00 EUR
- Kirchensteuer (9%, falls Mitglied)-28,35 EUR
Elterngeld-Netto2.026,65 EUR

Schritt 2: Elterngeld berechnen

Elterngeld-Netto2.026,65 EUR
Ersatzrate (Standardfall)65%
Monatliches Elterngeld1.317,32 EUR

Basiselterngeld (12 Monate)

15.807,84 EUR

1.317,32 EUR × 12 Monate

ElterngeldPlus (24 Monate)

15.807,84 EUR

658,66 EUR × 24 Monate

Vergleich: Elterngeld nach Steuerklasse

Steuerklasse 1 (ledig):~1.317 EUR
Steuerklasse 3 (verheiratet, günstiger):~1.520 EUR
Steuerklasse 5 (verheiratet, teurer):~1.070 EUR

* Bei gleichem Bruttogehalt von 3.000 EUR - die Steuerklasse macht einen Unterschied von bis zu 450 EUR/Monat!

Die Ersatzrate: 65%, 67% oder mehr?

Die Höhe des Elterngeldes hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch von der Ersatzrate. Diese liegt zwischen 65% und 67% und kann durch Zuschläge noch erhöht werden.

Ersatzraten-Staffelung 2026:

67% Ersatzrate
Bei Elterngeld-Netto unter 1.240 EUR (z.B. Teilzeit, niedriges Einkommen)
65-67% Ersatzrate (gleitend)
Bei Elterngeld-Netto zwischen 1.240 EUR und 1.240 EUR - Rate sinkt gleitend
65% Ersatzrate
Bei Elterngeld-Netto über 1.240 EUR (Standardfall für Vollzeitbeschäftigte)

Geschwisterbonus (+10%)

Sie erhalten 10% mehr Elterngeld (mindestens 75 EUR) wenn:

  • Ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt lebt
  • Zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben

Mehrlingszuschlag (+300 EUR)

Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie:

  • Normales Elterngeld für das erste Kind
  • + 300 EUR für jedes weitere Mehrlingskind

Beispiel mit Geschwisterbonus:

Basis-Elterngeld:1.317 EUR
+ Geschwisterbonus (10%):+132 EUR
Gesamt:1.449 EUR

Elterngeld optimieren: Steuerklassenwechsel

Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann Ihr Elterngeld deutlich erhöhen. Da die Lohnsteuer bei der Berechnung abgezogen wird, profitieren Sie von einer günstigeren Steuerklasse.

Wichtige Fristen:

  • Der Steuerklassenwechsel muss spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen
  • Bei errechneter Geburt am 15. August beginnt der Mutterschutz am 4. Juli
  • Steuerklassenwechsel muss also bis spätestens 4. Dezember des Vorjahres beantragt sein
  • Planen Sie rechtzeitig - der Wechsel dauert einige Wochen

Empfehlung für werdende Mütter:

✓ Wechseln Sie in Steuerklasse 3

Wenn Sie verheiratet sind und in Elternzeit gehen, profitieren Sie von den niedrigeren Steuerabzügen in Klasse 3.

Ihr Partner: Wechselt vorübergehend in Steuerklasse 5 (höhere Abzüge, aber nur während Ihrer Schwangerschaft).

Nach der Elternzeit:

✓ Zurückwechseln nicht vergessen

Nach Ende der Elternzeit sollten Sie wieder in eine für Ihre Situation passende Steuerklasse wechseln (meist 4/4).

Hinweis: Der zu viel/zu wenig gezahlte Steuerbetrag wird über die Steuererklärung ausgeglichen.

Rechenbeispiel: Auswirkung Steuerklassenwechsel

Situation: 3.000 EUR Brutto, 12 Monate vor Geburt
Steuerklasse 4 (vorher):~1.300 EUR Elterngeld
Steuerklasse 3 (gewechselt):~1.520 EUR Elterngeld
Vorteil durch Wechsel:+220 EUR/Monat
Über 12 Monate Elternzeit:+2.640 EUR mehr!

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

Sie haben die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Situation und Ihren Plänen ab.

B
Basiselterngeld

Dauer: 12 Monate (14 mit Partnermonate)
Höhe: 65-67% vom Elterngeld-Netto
Arbeit: Max. 32 Std./Woche möglich
Optimal für: Vollständige Elternzeit ohne Teilzeit
Beispiel: 1.317 EUR × 12 Monate = 15.804 EUR

P
ElterngeldPlus

Dauer: 24 Monate (28 mit Partnerschaftsbonus)
Höhe: Maximal 50% vom Basiselterngeld
Arbeit: Max. 32 Std./Woche möglich
Optimal für: Teilzeitarbeit während Elternzeit
Beispiel: 659 EUR × 24 Monate = 15.816 EUR

Partnerschaftsbonus (+4 Monate)

Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 25-32 Stunden/Woche für mindestens 4 Monate, gibt es 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für beide Elternteile.

Vorteil: Längere finanzielle Unterstützung bei flexibler Arbeitszeitgestaltung.

Kombination möglich:

Sie können Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren. Beispiel: 6 Monate Basiselterngeld + 12 Monate ElterngeldPlus. Ein Basismonat = zwei ElterngeldPlus-Monate.

Häufig gestellte Fragen