Sozialabgaben 2026 - Alle Beiträge im Überblick
Sozialabgaben sind ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Gehaltsabrechnung. Sie finanzieren das deutsche Sozialversicherungssystem, das in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist -- unter anderem im SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB III (Arbeitslosenversicherung) und SGB XI (Pflegeversicherung). Sie sichern Sie gegen wichtige Lebensrisiken ab: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und im Alter.
In diesem Guide erklären wir Ihnen alle vier Säulen der Sozialversicherung, die aktuellen Beitragssätze 2026 und wer welchen Anteil zahlt.
Sozialabgaben 2026 auf einen Blick
Rentenversicherung
9,3%
Gesamtbeitrag: 18,6% (je zur Hälfte)
Krankenversicherung
~8,75%
Gesamtbeitrag: 14,6% + Zusatzbeitrag (~2,9%)
Pflegeversicherung
1,8%
Kinderlose ab 23: 2,4% | Gesamtbeitrag: 3,6%
Arbeitslosenversicherung
1,3%
Gesamtbeitrag: 2,6% (je zur Hälfte)
Gesamt Arbeitnehmeranteil: Ca. 21,35% (mit Kind) bzw. 21,95% (kinderlos ab 23) des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt einen ähnlich hohen Anteil zusätzlich.
Rentenversicherung (RV)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Sie sichert Sie im Alter, bei Erwerbsminderung und Ihre Hinterbliebenen im Todesfall ab.
Beitragssatz 2026
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Leistungen der Rentenversicherung:
- Altersrente (Regelaltersgrenze 67 Jahre)
- Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
- Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Waisenrente)
- Rehabilitation (medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen)
Beispielrechnung: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 EUR zahlen Sie monatlich 325,50 EUR in die Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt den gleichen Betrag. Pro Jahr fließen somit 7.812 EUR (Sie + Arbeitgeber) in Ihre Rentenversicherung.
Krankenversicherung (KV)
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Ihre medizinische Behandlung, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und zahlt Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Beitragssatz 2026
Aufteilung
Wichtig: Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse (2026: zwischen 0,9% und 3,0%). Der Durchschnitt liegt bei etwa 2,9%. Der Zusatzbeitrag wird seit 2019 hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Ein Kassenwechsel kann sich lohnen, wenn Ihre Kasse einen hohen Zusatzbeitrag erhebt.
Versicherungsschutz umfasst:
- Arztbesuche und medizinische Behandlungen
- Medikamente und Heilmittel
- Krankenhausaufenthalte
- Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
- Zahnbehandlungen (Grundversorgung)
- Krankengeld ab 7. Woche (70% des Bruttos)
- Familienversicherung für Ehepartner und Kinder (kostenlos)
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 EUR monatlich (69.750 EUR jährlich).
Verdienen Sie mehr als 6.450 EUR monatlich (Versicherungspflichtgrenze: 77.400 EUR jährlich), können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.
Pflegeversicherung (PV)
Die soziale Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie zahlt Leistungen bei häuslicher oder stationärer Pflege.
Beitragssatz 2026
Zuschlag für Kinderlose
Besonderheit Sachsen
In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil: 2,3% (mit Kind) bzw. 2,9% (kinderlos). Dafür ist der Buß- und Bettag in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag.
Leistungen der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege (bis 901 EUR/Monat je nach Pflegegrad)
- Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste (bis 2.095 EUR/Monat)
- Stationäre Pflege im Pflegeheim (bis 2.005 EUR/Monat)
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
Beispielrechnung: Bei 3.500 EUR Brutto zahlen Sie mit Kind monatlich 63,00 EUR, kinderlos 84,00 EUR in die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung - sie deckt nicht alle Pflegekosten ab.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit ab. Sie zahlt Arbeitslosengeld und fördert Weiterbildung.
Beitragssatz 2026
Arbeitslosengeld (ALG I)
Leistungen der Arbeitslosenversicherung:
- Arbeitslosengeld I bei Verlust des Arbeitsplatzes
- Förderung von Weiterbildung und Umschulung
- Bewerbungskosten und Mobilitätshilfen
- Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
- Kurzarbeitergeld bei vorübergehendem Arbeitsausfall
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Sie haben Anspruch auf ALG I, wenn Sie:
- in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren
- arbeitslos sind oder nur kurzfristig beschäftigt (unter 15 Std./Woche)
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben
- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Beispielrechnung: Bei 3.500 EUR Brutto zahlen Sie monatlich 45,50 EUR in die Arbeitslosenversicherung. Bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie etwa 1.330 EUR (60%) bzw. 1.486 EUR (67% mit Kind) monatlich als Arbeitslosengeld.
