Steuerklassen in Deutschland - Übersicht 2026
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Die Zuordnung zu den sechs Steuerklassen ist in §38b EStG geregelt. In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Anzahl der Arbeitsverhältnisse richten.
Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann erheblichen Einfluss auf Ihr monatliches Nettoeinkommen haben. Wir erklären Ihnen alle Steuerklassen im Detail und zeigen, welche für Ihre Situation optimal ist.
Steuerklasse 1 - Für Ledige und Alleinstehende
Steuerklasse 1 ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Sie gilt für alle ledigen, geschiedenen und dauerhaft getrennt lebenden Arbeitnehmer ohne Kinder.
Wer gehört in Steuerklasse 1?
- Ledige Arbeitnehmer
- Geschiedene oder verwitwete Personen (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners)
- Verheiratete, die dauerhaft getrennt leben
- Verheiratete, deren Partner im Ausland lebt
Freibeträge in Steuerklasse 1 (2026):
Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich beträgt das Nettogehalt in Steuerklasse 1 etwa 1.990 EUR (ca. 66%).
Steuerklasse 2 - Für Alleinerziehende
Steuerklasse 2 ist speziell für alleinerziehende Arbeitnehmer vorgesehen und bietet durch den Entlastungsbetrag steuerliche Vorteile.
Voraussetzungen für Steuerklasse 2:
- Sie leben mit mindestens einem Kind in einem Haushalt
- Für das Kind steht Ihnen Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu
- Sie sind alleinstehend (ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend)
- Keine weitere volljährige Person lebt im Haushalt (außer Kinder)
Zusätzliche Freibeträge:
Vorteil: Durch den Entlastungsbetrag sparen Alleinerziehende in Steuerklasse 2 monatlich etwa 90-120 EUR im Vergleich zu Steuerklasse 1.
Steuerklasse 3, 4 und 5 - Für Verheiratete
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen. Die Wahl hängt von den Einkommensverhältnissen ab.
Steuerklasse 3
Niedrigste Abzüge, höchstes Nettoeinkommen. Für den Partner mit dem höheren Einkommen bei der Kombination 3/5.
Steuerklasse 4
Standardklasse für Verheiratete seit 2023. Beide Partner haben die gleichen Abzüge wie in Steuerklasse 1.
Steuerklasse 5
Höchste Abzüge, geringstes Nettoeinkommen. Nur in Kombination mit Steuerklasse 3 für den Partner mit geringerem Einkommen.
Welche Kombination ist besser: 3/5 oder 4/4?
- Beide Partner etwa gleich viel verdienen (Unterschied unter 10%)
- Sie keine monatlichen Liquiditätsengpässe haben
- Sie Nachzahlungen bei der Steuererklärung vermeiden möchten
- Ein Partner deutlich mehr verdient (Unterschied über 10%)
- Sie monatlich mehr Netto zur Verfügung haben möchten
- Der Besserverdiener Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld beantragen will (höhere Leistungen bei Klasse 3)
Wichtig: Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht die Jahressteuerlast! Am Jahresende erfolgt über die Steuererklärung ein Ausgleich. Bei 3/5 gibt es oft Nachzahlungen, bei 4/4 eher Rückzahlungen.
Steuerklasse 6 - Für Nebenjobs
Steuerklasse 6 gilt automatisch für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis. Sie hat die höchsten Steuerabzüge, da keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Wann gilt Steuerklasse 6?
- Bei einem Nebenjob zusätzlich zum Hauptjob
- Bei mehreren parallelen Beschäftigungen
- Wenn Sie keine Steuer-ID beim zweiten Arbeitgeber angeben
Besonderheiten Steuerklasse 6:
- Keine Freibeträge (wurden bereits im Hauptjob berücksichtigt)
- Höchste Lohnsteuerabzüge aller Steuerklassen
- Von 556 EUR Minijob bleiben oft nur etwa 350-400 EUR netto übrig
- Ausgleich erfolgt über die Jahressteuererklärung (oft mit Rückzahlung)
Tipp: Bei Nebenjobs ist die Steuererklärung oft sehr lohnenswert! Da in Steuerklasse 6 zu viel Steuer einbehalten wird, gibt es meist eine Erstattung. Nutzen Sie unseren Rechner, um beide Einkommen zu addieren und Ihre Gesamtsteuerlast zu ermitteln.
Steuerklasse wechseln - So geht's
Ein Steuerklassenwechsel ist in bestimmten Situationen möglich und kann sich lohnen. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Steuerklasse ändern können.
Automatischer Wechsel bei:
- Heirat (automatisch zu 4/4)
- Scheidung oder Trennung
- Tod des Ehepartners
- Geburt eines Kindes (für Alleinerziehende zu Klasse 2)
Wechsel auf Antrag:
- Verheiratete: einmal jährlich zwischen 3/5 und 4/4
- Nachweis Alleinerziehend für Klasse 2
- Bei Aufnahme/Beendigung Nebenjob
So beantragen Sie einen Steuerklassenwechsel:
- Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" beim Finanzamt holen oder online ausfüllen
- Beide Partner müssen den Antrag unterschreiben
- Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen
- Änderung gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung
- Arbeitgeber wird automatisch über ELStAM informiert
Wichtig: Seit 2020 erfolgt der Steuerklassenwechsel digital über das ELStAM-Verfahren. Sie benötigen keine Lohnsteuerkarte mehr. Der Arbeitgeber wird automatisch informiert und wendet die neue Steuerklasse ab dem Folgemonat an.
