Abfindungsrechner 2026
Abfindung versteuern mit F\u00fcnftelregelung (\u00a734 EStG)
Von gehaltly.de Redaktion | Aktualisiert: 1. M\u00e4rz 2026
Mit dem Abfindungsrechner berechnen Sie, wie viel Steuer auf Ihre Abfindung anf\u00e4llt und wie viel Sie dank der F\u00fcnftelregelung sparen. Abfindungen sind zwar sozialversicherungsfrei, unterliegen aber der Einkommensteuer.
Die F\u00fcnftelregelung nach \u00a734 EStG mildert die Steuerprogression: Statt die Abfindung komplett auf einmal zu versteuern, wird rechnerisch nur ein F\u00fcnftel ber\u00fccksichtigt. Unser Rechner zeigt Ihnen den direkten Vergleich.
Ihre Angaben
Ihr regul\u00e4res Brutto-Jahresgehalt ohne Abfindung
Vereinbarte Brutto-Abfindung
Hinweis: Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge an. Es wird nur Lohnsteuer, Solidarit\u00e4tszuschlag und ggf. Kirchensteuer berechnet.
Ergebnis: Abfindung versteuern
Netto-Abfindung (mit F\u00fcnftelregelung)
19.800,00 \u20ac
Steuervergleich
Sie sparen 1.224,00 \u20ac durch die F\u00fcnftelregelung
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Abfindung versteuern: Alles Wichtige
Was ist die F\u00fcnftelregelung?
Die F\u00fcnftelregelung nach \u00a734 EStG ist eine steuerliche Erleichterung f\u00fcr au\u00dferordentliche Eink\u00fcnfte wie Abfindungen. Das Prinzip: Nur ein F\u00fcnftel der Abfindung wird zum regulaeren Jahreseinkommen hinzugerechnet. Die daraus entstehende Steuermehrbelastung wird mit f\u00fcnf multipliziert. Durch die progressive Einkommensteuer f\u00e4llt die Gesamtsteuer so deutlich niedriger aus, als wenn die komplette Abfindung auf einmal versteuert w\u00fcrde.
Rechenbeispiel: Bei 45.000 \u20ac Jahresgehalt und 30.000 \u20ac Abfindung wird nur 6.000 \u20ac (ein F\u00fcnftel) zum Gehalt addiert. Die Steuerdifferenz auf 51.000 \u20ac vs. 45.000 \u20ac wird dann mal 5 genommen – das ist weniger als die Steuer auf volle 75.000 \u20ac.
Wann wird eine Abfindung gezahlt?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Sie wird typischerweise vereinbart bei:
- Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung
- Betriebsbedingte K\u00fcndigung: Abfindung gem\u00e4\u00df \u00a71a KSchG (0,5 Monatsgeh\u00e4lter pro Besch\u00e4ftigungsjahr)
- Sozialplan: Bei Massenentlassungen oder Betriebsschlie\u00dfungen
- K\u00fcndigungsschutzklage: Vergleich vor dem Arbeitsgericht
Faustformel f\u00fcr die Abfindungsh\u00f6he
Die g\u00e4ngige Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgeh\u00e4lter pro Jahr der Betriebszugeh\u00f6rigkeit. Bei einem Monatsgehalt von 4.000 \u20ac und 8 Jahren Betriebszugeh\u00f6rigkeit w\u00e4ren das: 0,5 \u00d7 4.000 \u20ac \u00d7 8 = 16.000 \u20ac. In der Praxis k\u00f6nnen die Betr\u00e4ge je nach Verhandlungsposition und Branche deutlich abweichen – sowohl nach oben als auch nach unten.
Abfindung und Arbeitslosengeld
Bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Zus\u00e4tzlich kann eine Ruhezeit eintreten, wenn die ordentliche K\u00fcndigungsfrist nicht eingehalten wurde. Die Abfindung selbst wird nicht auf das ALG I angerechnet, aber die Sperrzeit verkuerzt den Gesamtanspruch um ein Viertel.
H\u00e4ufig gestellte Fragen zur Abfindung
Abfindung berechnen – jetzt starten
Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um Ihre Steuerlast und Ersparnis durch die F\u00fcnftelregelung sofort zu berechnen.
