Arbeitslosengeld Rechner 2026
Berechnen Sie, wie viel ALG I Ihnen zusteht
Von gehaltly.de Redaktion | Aktualisiert: 15. März 2026
Wie viel Arbeitslosengeld I steht Ihnen zu? ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern). Unser Rechner ermittelt Ihren voraussichtlichen ALG-I-Anspruch auf Basis Ihres letzten Bruttogehalts und Ihrer Steuerklasse.
Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben des SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch) mit den aktuellen Werten für 2026.
Allgemeiner Leistungssatz: 60 % vom Netto
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Was ist Arbeitslosengeld I?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen (2026: je 1,3 %, gesamt 2,6 %). ALG I soll den Lebensunterhalt während der Arbeitssuche sichern und ist zeitlich begrenzt. Im Gegensatz zum Bürgergeld (ALG II) ist es keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung, deren Höhe sich nach dem vorherigen Einkommen richtet.
Wichtig: ALG I und Bürgergeld (ALG II) sind unterschiedliche Leistungen. ALG I richtet sich nach Ihrem vorherigen Gehalt, Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung. Nach Ablauf des ALG-I-Anspruchs kann ggf. Bürgergeld beantragt werden.
Wie wird ALG I berechnet?
Die Berechnung des ALG I folgt einem festen Schema: (1) Ausgangspunkt ist Ihr letztes Bruttogehalt, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2026: 8.450 EUR/Monat bzw. 101.400 EUR/Jahr). (2) Daraus wird ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt (Leistungsentgelt) unter Berücksichtigung Ihrer Steuerklasse. (3) Vom Leistungsentgelt erhalten Sie 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit mindestens einem Kind) als tägliches ALG I.
Rechenbeispiel: Bei 3.500 EUR Brutto (Steuerklasse 1, keine Kinder) ergibt sich ein pauschaliertes Netto von ca. 2.300 EUR. Davon 60 % = ca. 1.380 EUR ALG I pro Monat. Mit Kindern (67 %) wären es ca. 1.540 EUR.
Voraussetzungen für ALG I
Um ALG I zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: (1) Anwartschaftszeit: Sie müssen in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. (2) Arbeitslosmeldung: Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. (3) Verfügbarkeit: Sie müssen den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld
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Nutzen Sie den Arbeitslosengeld Rechner, um Ihren voraussichtlichen Anspruch zu ermitteln und sich finanziell auf die Arbeitssuche vorzubereiten.
