Kurzarbeitergeld Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld (KUG)
Von gehaltly.de Redaktion | Aktualisiert: 1. März 2026
Bei Kurzarbeit wird Ihre Arbeitszeit vorübergehend reduziert und Sie erhalten weniger Bruttolohn. Um den Einkommensverlust abzufedern, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld (KUG). Dieses beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz – oder 67%, wenn Sie mindestens ein Kind haben.
Unser Rechner berechnet Ihr Kurzarbeitergeld auf Basis der aktuellen Steuer- und Sozialversicherungswerte 2026. Geben Sie einfach Ihr normales und reduziertes Bruttogehalt ein.
Ihr reguläres Bruttomonatsgehalt vor Kurzarbeit
Ihr Bruttogehalt während der Kurzarbeit (bei reduzierter Arbeitszeit)
Mit mindestens einem Kind erhalten Sie 67% statt 60%
Kurzarbeitergeld
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Gesamteinkommen
0,00 €
Hinweis: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es muss in der Steuererklärung angegeben werden.
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Kurzarbeitergeld verstehen
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird gezahlt, wenn Unternehmen aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Auftragsrückgängen oder außergewöhnlichen Ereignissen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten vorübergehend reduzieren müssen. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern.
Rechenbeispiel: Bei einem normalen Bruttogehalt von 3.500 EUR und einem reduzierten Brutto von 2.000 EUR (Steuerklasse 1, keine Kinder) beträgt die Netto-Entgeltdifferenz ca. 890 EUR. Das KUG von 60% ergibt ca. 534 EUR monatlich.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Damit KUG gezahlt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arbeitsausfall muss erheblich sein (mindestens 10% der Beschäftigten betroffen), wirtschaftliche Gründe haben und unvermeidbar sein. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Arbeitnehmer müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und dürfen nicht gekündigt sein.
Kein Anspruch: Minijobber (unter 556 EUR/Monat), Werkstudenten, Rentner und Auszubildende (außer bei völliger Betriebsstilllegung) haben in der Regel keinen Anspruch auf KUG.
Dauer und Verlängerung des KUG
Die reguläre Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld beträgt maximal 12 Monate. In wirtschaftlichen Krisenzeiten kann die Bundesregierung die Bezugsdauer per Verordnung verlängern - während der Corona-Pandemie wurde sie auf bis zu 28 Monate ausgeweitet. Nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer muss eine Karenzzeit von mindestens 3 Monaten ohne Kurzarbeit eingehalten werden, bevor ein neuer Anspruch entsteht.
Gut zu wissen: Während des KUG-Bezugs bleiben alle Sozialversicherungen bestehen. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge auf die Differenz zwischen normalem und reduziertem Entgelt allein.
Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Das KUG wird nach der Netto-Entgeltdifferenz berechnet: Zunächst wird das pauschalisierte Nettoentgelt für das normale Gehalt (Soll-Entgelt) ermittelt, dann das Nettoentgelt für das reduzierte Gehalt (Ist-Entgelt). Die Differenz dieser beiden Nettobeträge ist die Netto-Entgeltdifferenz. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten davon 60%, Arbeitnehmer mit Kindern 67%.
Offizielle Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld
Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld
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