Pendlerpauschale Rechner 2026
Entfernungspauschale und Steuerersparnis berechnen
Von gehaltly.de Redaktion | Aktualisiert: 1. März 2026
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und spart Ihnen bares Geld. Seit 2022 gilt ab dem 21. Kilometer ein erhöhter Satz von 0,38 € pro Kilometer. Berechnen Sie hier Ihre jährliche Pauschale und die tatsächliche Steuerersparnis.
Der Rechner berücksichtigt automatisch die Staffelung (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km), die Deckelung für ÖPNV-Nutzer und berechnet die echte Steuerersparnis anhand Ihres Bruttogehalts und Ihrer Steuerklasse.
Ihre Angaben
Kürzeste Straßenentfernung, nur Hinweg
Typisch: 220 Tage (5-Tage-Woche abzgl. Urlaub & Feiertage)
Für die Berechnung der tatsächlichen Steuerersparnis
Ihre Pendlerpauschale
Jährliche Pendlerpauschale
2.156,00 €
Jährliche Steuerersparnis
672,00 €
Monatliche Steuerersparnis
56,00 €
bei Eintragung als Steuerfreibetrag
Berechnung im Detail
Tipp: Beantragen Sie einen Steuerfreibetrag beim Finanzamt für monatlich mehr Netto. So erhalten Sie die Steuerersparnis von 56,00 € bereits mit jeder Gehaltsabrechnung, statt bis zur Steuererklärung zu warten.
Weitere Gehaltsrechner
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG), ist ein steuerlicher Freibetrag für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Die Pauschale steht allen Arbeitnehmern zu, unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Es zählt immer nur die einfache Entfernung (Hinweg), nicht die Hin- und Rückfahrt.
Pendlerpauschale 2026 - Die Sätze
Seit 2022 gelten zwei Stufen für die Pendlerpauschale: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung erhalten Sie 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 0,38 € pro Kilometer. Diese erhöhte Fernpendlerpauschale wurde bis Ende 2026 verlängert, um Fernpendler steuerlich zu entlasten.
Rechenbeispiel: Bei 35 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt sich: (20 km × 0,30 € + 15 km × 0,38 €) × 220 Tage = (6,00 € + 5,70 €) × 220 = 2.574 € jährliche Pendlerpauschale.
Wer kann die Pendlerpauschale nutzen?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, sofern er einen Arbeitsweg hat. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle: Ob Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike, Bus, Bahn oder sogar zu Fuß - die Pauschale wird verkehrsmittelunabhängig gewährt. Auch bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrer die volle Pauschale geltend machen. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt allerdings eine Höchstgrenze von 4.500 € pro Jahr, sofern nicht höhere tatsächliche Kosten nachgewiesen werden.
Pendlerpauschale vs. Deutschlandticket
Seit Einführung des Deutschlandtickets (49 €/Monat) stellt sich die Frage: Lohnt sich die Pendlerpauschale noch? Wenn Ihr Arbeitgeber das Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG bezuschusst, wird dieser Betrag auf die Pendlerpauschale angerechnet. Zahlen Sie das Ticket selbst, können Sie stattdessen die Pendlerpauschale geltend machen - je nachdem, was günstiger ist. Ab etwa 17 km einfacher Entfernung übersteigt die jährliche Pendlerpauschale die Kosten des Deutschlandtickets (588 €/Jahr).
Tipp: Vergleichen Sie: Deutschlandticket kostet 588 €/Jahr. Die Pendlerpauschale ab 17 km × 0,30 € × 220 Tage = 1.122 € übersteigt dies bereits deutlich. Allerdings ist die Pendlerpauschale ein Freibetrag (mindert das zu versteuernde Einkommen), während das Jobticket den Bruttolohn direkt ersetzt.
Weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium - Offizielle Informationen zur Entfernungspauschale
- Einkommensteuergesetz (EStG) - § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG - Werbungskosten
- Bundesagentur für Arbeit - Informationen rund um Arbeit und Beschäftigung
Häufig gestellte Fragen zur Pendlerpauschale
Jetzt Pendlerpauschale berechnen
Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre Entfernungspauschale und die tatsächliche Steuerersparnis für 2026 zu ermitteln.
